OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragTED 113/2026

Realschule Bünde-Mitte, Strotweg 19, 32257 Bünde, Erweiterung; Fachplanungsleistung HLS (LPH 1-8)

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung

Sitz des Auftraggebers

Bünde (32257) — DEA43

Ausgewählte Bewerber

3 – 5

Beschreibung

Die Kommunalbetriebe Bünde -AöR- beabsichtigen, die städtische Realschule Bünde-Mitte in Bünde um zusätzliche Unterrichtsflächen und ergänzende Funktionsräume zu erweitern bzw. im Bestand umzubauen, sowie eine Einfeldsporthalle neu zu errichten. Dieses Vergabeverfahren betrifft das Gewerk Fachplanungsleistung HLS als Los aller Planungsleistungen. Ziel der Fachplanung ist die Entwicklung einer energeieffizienten, wirtschaftlichen und betriebssicheren technischen Gebäudeausrüstung unter Berücksichtigung der schulischen Nutzung sowie der Anforderungen an Sporthallen. Gegenstand der Beauftragung ist das Leistungsbild FachplanungTechnische Gebäudeausrüstung gemäß §§ 53-56 HOAI 2021 (Leistungsphasen 1-8). Die Planung umfasst folgende Anlagegruppen: - AG 1: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen - AG 2: Wärmeversorgungsanlagen - AG 3: Lufttechnische Anlagen - AG 8: Gebäudeautomation (HLKS-relevante Anteile) Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie den Vergabeunterlagen nebst weiteren Anlagen.

CPV-Codes

7100000071321000713212007132130071321400

Lose (1)

LOT-0001Realschule Bünde-Mitte, Strotweg 19, 32257 Bünde, Erweiterung; Fachplanungsleistung HLS (LPH 1-8)

Details zu den geforderten Leistungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

7100000071321000713212007132130071321400

Zuschlagskriterien

Das Angebot mit dem niedrigsten wertbaren Netto-Gesamthonorar in Euro erhält die volle Punktzahl.

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Westfalen — Münster

Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu bezeichnen. Verfahrensrügen sollen über das Vergabeportal eingereicht werden. Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der angebenden Vergabekammer bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Danach ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.

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