Universität Regensburg - Neubau eines Forschungsgebäudes CITO
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
25E Energieversorgung Bekanntmachung Mittelspannung Technische Daten: - Bemessungsspannung: 24 kV - Bemessungsstrom: 630 A - Schaltanlage: Luftisoliert - Anzahl Schaltfelder: 9 - Nennleistung je Transformator: 630 kVA - Typ Transformator: Trockentransformator - Anzahl Transformatoren: 3 St - Baujahr/Inbetriebnahme: 08 2027 Bekanntmachung Netzersatzanlage Technische Daten: - Nennleistung: 250 kVA - Kraftstoff: Diesel - Tankvolumen Tagestank: 500l - Tankvolumen Vorratstank: 4000 l - Rohbauöffnung Zuluft (BxH): 1200 x 1800 mm - Rohbauöffnung Abluft (BxH): 1200 x 1800 mm - Besonderheit: Montage Abgasleitungen außerhalb des Aggregate Raums in L90 Schacht - Baujahr/Inbetriebnahme: 08 2027
CPV-Codes
Lose (1)
25E Energieversorgung Bekanntmachung Mittelspannung Technische Daten: - Bemessungsspannung: 24 kV - Bemessungsstrom: 630 A - Schaltanlage: Luftisoliert - Anzahl Schaltfelder: 9 - Nennleistung je Transformator: 630 kVA - Typ Transformator: Trockentransformator - Anzahl Transformatoren: 3 St - Baujahr/Inbetriebnahme: 08 2027 Bekanntmachung Netzersatzanlage Technische Daten: - Nennleistung: 250 kVA - Kraftstoff: Diesel - Tankvolumen Tagestank: 500l - Tankvolumen Vorratstank: 4000 l - Rohbauöffnung Zuluft (BxH): 1200 x 1800 mm - Rohbauöffnung Abluft (BxH): 1200 x 1800 mm - Besonderheit: Montage Abgasleitungen außerhalb des Aggregate Raums in L90 Schacht - Baujahr/Inbetriebnahme: 08 2027
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Nordbayern — Ansbach
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.