OffenAusschreibung · 16BauauftragAMP / GPATED 113/2026

Maler- und Lackierarbeiten

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Einreichungsfrist

14.07.2026 09:30

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Berlin (10178) — DE300

Beschreibung

Das Haus 16 gehört zur Liegenschaft Charlottenburger Chaussee 67 - 70, 13597 Berlin, auf der sich die Polizeikademie und die Poizeidirektion 2 der Berliner Polizei befindet. Das Haus 16 beinhaltet Lehrsäle, Büroräume, Sanitärräume und soll nach der Sanierung weiterhin als Ausbildungsgebäude genutzt werden. Das Gebäude besitzt drei Vollgeschosse, ist vollständig unterkellert und hat einen Dachraum mit Holzdachstuhl/ Walmdach. Das UG liegt ca. 1,00 m unter Gelände, ist ein Vollgeschoß und enthält Aufenthaltsräume mit Fenstern. Das Gebäude ist nicht als Denkmal klassifiziert, weist jedoch erhaltenswerte Bausubstanz auf. Das Gebäude ist ein Sonderbau, Versammlungsstätte und fällt unter die Gebäudeklasse 5. BGF ca. 2.200 qm (einschl. UG, ohne Dachraum) Abmessung des freistehenden Gebäudes: L/B 42,74 m / 13,50 m Konstruktion: - Massiver Mauerwerksbau mit tragenden Außenwänden und Flurwand - Mit u.a. verputzten Stahlsteindecken mit eingemauerten Stahlträgern - Walmdach mit Holzdachstuhl - Sichtziegel- Fassade mit Dach- und einem Fenstergesims, - Holz- Kastendoppelfenster und Holzfenster mit 2 fach Verglasung - Dacheindeckung mit Dachpfannen und Fledermausgauben Grundrissgliederung/ Erschließung: - Die Liegenschaft wird über die Charlottenburger Chaussee erschlossen, südlich des Hauptzugangs befindet sich das Haus 16 - Zugang zum Gebäude von der Nord- und Südseite - Zentrales Treppenhaus mit angegliederten Sanitärbereichen - Stichflure zur Erschließung der Räume an der Längsfassade und der stirnseitigen Räume - Die Lehrsäle und Büroräume sind nach Nord, Ost und West orientiert Grundsätzlich werden folgende Sanierungsmaßnahmen durchgeführt: - Sanierung zum Abbau des Sanierungsstaus - Teil-Schadstoffsanierung - Strangsanierung, Herrichtung von zusätzlichen Sanitärräumen - Brandschutzsanierung - Abdichtungsmaßnahmen - Energetische Sanierung - Sanierung/ Erneuerung der technischen Gebäudeausrüstung . Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Gewerke: - Maler- und Lackierarbeiten Sie haben folgenden wesentlichen Umfang: - Erst-, Überholungs-, Zwischen- und Schlussbeschichtung von Trockenbauwänden/ -decken und Vorsatzschalen - Überholungs- und Schlussbeschichtung von Bestandswänden - Untergrundvorbereitungen - Lackierarbeiten - Überholungs- und Schlussbeschichtung in Treppenhäusern, Geländer, Handläufe

CPV-Codes

45442110

Lose (1)

LOT-0000Maler- und Lackierarbeiten

Das Haus 16 gehört zur Liegenschaft Charlottenburger Chaussee 67 - 70, 13597 Berlin, auf der sich die Polizeikademie und die Poizeidirektion 2 der Berliner Polizei befindet. Das Haus 16 beinhaltet Lehrsäle, Büroräume, Sanitärräume und soll nach der Sanierung weiterhin als Ausbildungsgebäude genutzt werden. Das Gebäude besitzt drei Vollgeschosse, ist vollständig unterkellert und hat einen Dachraum mit Holzdachstuhl/ Walmdach. Das UG liegt ca. 1,00 m unter Gelände, ist ein Vollgeschoß und enthält Aufenthaltsräume mit Fenstern. Das Gebäude ist nicht als Denkmal klassifiziert, weist jedoch erhaltenswerte Bausubstanz auf. Das Gebäude ist ein Sonderbau, Versammlungsstätte und fällt unter die Gebäudeklasse 5. BGF ca. 2.200 qm (einschl. UG, ohne Dachraum) Abmessung des freistehenden Gebäudes: L/B 42,74 m / 13,50 m Konstruktion: - Massiver Mauerwerksbau mit tragenden Außenwänden und Flurwand - Mit u.a. verputzten Stahlsteindecken mit eingemauerten Stahlträgern - Walmdach mit Holzdachstuhl - Sichtziegel- Fassade mit Dach- und einem Fenstergesims, - Holz- Kastendoppelfenster und Holzfenster mit 2 fach Verglasung - Dacheindeckung mit Dachpfannen und Fledermausgauben Grundrissgliederung/ Erschließung: - Die Liegenschaft wird über die Charlottenburger Chaussee erschlossen, südlich des Hauptzugangs befindet sich das Haus 16 - Zugang zum Gebäude von der Nord- und Südseite - Zentrales Treppenhaus mit angegliederten Sanitärbereichen - Stichflure zur Erschließung der Räume an der Längsfassade und der stirnseitigen Räume - Die Lehrsäle und Büroräume sind nach Nord, Ost und West orientiert Grundsätzlich werden folgende Sanierungsmaßnahmen durchgeführt: - Sanierung zum Abbau des Sanierungsstaus - Teil-Schadstoffsanierung - Strangsanierung, Herrichtung von zusätzlichen Sanitärräumen - Brandschutzsanierung - Abdichtungsmaßnahmen - Energetische Sanierung - Sanierung/ Erneuerung der technischen Gebäudeausrüstung . Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Gewerke: - Maler- und Lackierarbeiten Sie haben folgenden wesentlichen Umfang: - Erst-, Überholungs-, Zwischen- und Schlussbeschichtung von Trockenbauwänden/ -decken und Vorsatzschalen - Überholungs- und Schlussbeschichtung von Bestandswänden - Untergrundvorbereitungen - Lackierarbeiten - Überholungs- und Schlussbeschichtung in Treppenhäusern, Geländer, Handläufe

454421102026-08-242027-07-19

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Landes Berlin — Berlin

-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). -Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. -Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

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