HB2 - Baulogistik inkl. Baustelleneinrichtung
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Die Ausschreibung umfasst die vollständige Baustellenlogistik und Baustelleneinrichtung für die Sanierung und Modernisierung des denkmalgeschützten Büro- und Verwaltungsgebäudes „Industriehaus Rosenthaler Tor“ in der Brunnenstr. 188-190 in Berlin-Mitte. Bestandteil sind insbesondere die Einrichtung, Vorhaltung und der Rückbau sämtlicher für die Bauausführung erforderlicher Baustelleneinrichtungen einschließlich Containeranlagen, Baustellenlogistik, Baustrom- und Bauwasserverteilungen sowie notwendiger Transport- und Hebeeinrichtungen. Die Leistungen umfassen zudem die Herstellung und Unterhaltung von Verkehrs- und Logistikflächen, Sicherungs- und Schutzmaßnahmen, Baustrom- und Bauwasseranlagen, Container- und Aufenthaltsbereichen sowie die Koordination der Baustellenlogistik unter beengten innerstädtischen Bedingungen mit Just-in-Time-Anlieferung und zentralem Logistikdienstleister.
CPV-Codes
Lose (1)
Die Ausschreibung umfasst die vollständige Baustellenlogistik und Baustelleneinrichtung für die Sanierung und Modernisierung des denkmalgeschützten Büro- und Verwaltungsgebäudes „Industriehaus Rosenthaler Tor“ in der Brunnenstr. 188-190 in Berlin-Mitte. Bestandteil sind insbesondere die Einrichtung, Vorhaltung und der Rückbau sämtlicher für die Bauausführung erforderlicher Baustelleneinrichtungen einschließlich Containeranlagen, Baustellenlogistik, Baustrom- und Bauwasserverteilungen sowie notwendiger Transport- und Hebeeinrichtungen. Die Leistungen umfassen zudem die Herstellung und Unterhaltung von Verkehrs- und Logistikflächen, Sicherungs- und Schutzmaßnahmen, Baustrom- und Bauwasseranlagen, Container- und Aufenthaltsbereichen sowie die Koordination der Baustellenlogistik unter beengten innerstädtischen Bedingungen mit Just-in-Time-Anlieferung und zentralem Logistikdienstleister.
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin — Berlin
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunter-lagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). -Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. -Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).