OffenAusschreibung · 16BauauftragAMP / GPATED 113/2026

Fliesen- und Plattenarbeiten, Bauteil A

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Einreichungsfrist

19.06.2026 11:50

Vertragslaufzeit

15.2 Monate

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

München (81671) — DE212

Beschreibung

Grund- und Mittelschule und Haus für Kinder Zielstattstraße, Neubau Gewerk: Fliesen- und Plattenarbeiten, Bauteil A

CPV-Codes

4543100045214200

Lose (1)

LOT-0000Fliesen- und Plattenarbeiten, Bauteil A

Grund- und Mittelschule und Haus für Kinder Zielstattstraße, Neubau Gewerk: Fliesen- und Plattenarbeiten - Bauteil A Abdichtung von Sanitär- und Schwimmbadbereiche Bodenfliesen 20x20 cm, R10, R10, W3-I Hohlkehl- und Sockelfliesen im Format 10x10 cm Wandfliesen 10x10, verschiedene Farben Wandfliesen 5x5, verschiedene Farben Fliesenarbeiten: - ca. 720 qm Bodenfliesen 20x20 R10 (B), W3-I - ca. 385 qm Bodenfliesen 20x20 R10, W3-I - ca. 910 qm Wandfliesen 10x10, Weiß -ca. 545 qm Wandfliesen 10x10, Azur Blue - ca. 50 qm Wandfliesen 10x10, Sky Blue - ca. 70 qm Wandfliesen 10x10, Icy Blue - ca. 595 qm Wandfliesen 10x10, Red Chilli - ca. 870 qm Bodenabdichtung - ca. 850 qm Wandabdichtung

454310004521420015.2 Monate

Zuschlagskriterien

Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Südbayern — München

Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Weitere Ausschreibungen dieses Auftraggebers