Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten, Klempner
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Herstellung von ca. 1050qm Dachfläche als Warm Dach mit Dampfsperre, Gefälledämmung, 2-lagiger Abdichtung Retentionsdachaufbau mit auflastgehaltener PV-Unterkonstruktion für 223 Module. Lieferung und Montage div. haustechnischer Einbauteile, von 3 Oberlichtern und einem Seilsicherungssystem. Herstellung von ca. 81qm Vordachabdichtungen. Herstellen von ca. 450lfm Klempnerarbeiten an Dach- und Vordachattiken und ca. 62lfm Klempnerarbeiten an Fensterbänken. Herstellen von ca. 220m Abdeckblechen im Geschossdecken und Sockelbereich. Abdichtungen Vordachattiken und Wandanschlüsse, sowie bodentiefe Fenster und Türanlagen mittels FLK ca. 210m.
CPV-Codes
Lose (1)
Herstellung von ca. 1050qm Dachfläche als Warm Dach mit Dampfsperre, Gefälledämmung, 2-lagiger Abdichtung Retentionsdachaufbau mit auflastgehaltener PV-Unterkonstruktion für 223 Module. Lieferung und Montage div. haustechnischer Einbauteile, von 3 Oberlichtern und einem Seilsicherungssystem. Herstellung von ca. 81qm Vordachabdichtungen. Herstellen von ca. 450lfm Klempnerarbeiten an Dach- und Vordachattiken und ca. 62lfm Klempnerarbeiten an Fensterbänken. Herstellen von ca. 220m Abdeckblechen im Geschossdecken und Sockelbereich. Abdichtungen Vordachattiken und Wandanschlüsse, sowie bodentiefe Fenster und Türanlagen mittels FLK ca. 210m.
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin — Berlin
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist ist eine Geltendmachung der Unwirksamkeit nicht mehr zulässig.