400_041.1_Heizungsinstallation
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
- Installation von 5 Wärmepumpen inkl. Absicherung und Zubehör - Installation von 2 Pufferspeichern inkl. Zubehör - Installation von einer Exergiemaschine - Installation von 4 Verteilern inkl. Verteileraufbau - Installation von 4 Wärmeüberträgern inkl. Absicherung und Zubehör - Installation von ca. 3.500 m Stahlgewinderohr inkl. Befestigung - Installation von ca. 280 m Edelstahl Systemrohr - Installation von ca. 9.150 m² Fußbodenheizung inkl. Befestigung und Zubehör - Installation von ca. 39 Fußbodenheizkreisverteilern inkl. Zubehör - Installation von ca. 830 m² Sportboden- Fußbodenheizung für Turnhalle - Installation und Betrieb einer Winterbaubeheizung - Installation von ca. 1.430 m Nahwärmeleitung als Kunstoffmantelrohr in bauseitigem Graben - Installation und Anbindung eines Geothermieverteilers
CPV-Codes
Lose (1)
- Installation von 5 Wärmepumpen inkl. Absicherung und Zubehör - Installation von 2 Pufferspeichern inkl. Zubehör - Installation von einer Exergiemaschine - Installation von 4 Verteilern inkl. Verteileraufbau - Installation von 4 Wärmeüberträgern inkl. Absicherung und Zubehör - Installation von ca. 3.500 m Stahlgewinderohr inkl. Befestigung - Installation von ca. 280 m Edelstahl Systemrohr - Installation von ca. 9.150 m² Fußbodenheizung inkl. Befestigung und Zubehör - Installation von ca. 39 Fußbodenheizkreisverteilern inkl. Zubehör - Installation von ca. 830 m² Sportboden- Fußbodenheizung für Turnhalle - Installation und Betrieb einer Winterbaubeheizung - Installation von ca. 1.430 m Nahwärmeleitung als Kunstoffmantelrohr in bauseitigem Graben - Installation und Anbindung eines Geothermieverteilers
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Nordbayern — Ansbach
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird darauf hingewiesen, dass A. die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet (§ 160 Abs. 1 GWB). B. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (§ 160 Abs. 2 GWB) C. ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit: 1. Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur Frist der Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.