VergebenVergabebekanntmachung · 29BauauftragAMP / GPATED 113/2026

Bekanntmachung vergebener Auftrag: TUM NDB: Freianlagen

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Vergabedatum

11.06.2026

Geschätzter Auftragswert

849.000 €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

4 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

München (80333) — DE212

Ausführungsort

Lichtenbergstraße 2c, Garching bei München (85748) — DE21H

Beschreibung

Die Technische Universität München (TUM) errichtet am Forschungscampus Garching den Neubau "Naturwissenschaftliche Didaktik und Bauchemie" (NDB) - ein viergeschossiges Forschungsgebäude mit Büro- und Labornutzung an der Lichtenbergstraße 2c, 85748 Garching bei München (Flur-Nr. 1898 & 1899). Gegenstand der vorliegenden Vergabe ist die Vergabeeinheit VE 44 - Freianlagen (Landschaftsbauarbeiten) zur Herstellung der Außenanlagen rund um den Neubau. Das Baufeld befindet sich inmitten des TUM-Campus zwischen alter Mensa und Interimshörsaal und weist eine Länge von ca. 100 m bei einer Breite von ca. 45 m auf. Das Gelände ist überwiegend eben. Die Baumaßnahme umfasst die Herstellung sämtlicher Verkehrs-, Aufenthalts- und Vegetationsflächen im definierten Bearbeitungsumgriff, einschließlich der Anbindung an bestehende Außenanlagen der Nachbargebäude sowie an die Feuerwehrumfahrung. Die Arbeiten erfolgen bei laufendem Betrieb des Portaldruckers des Neubaus und des Nachbargebäudes.

CPV-Codes

451127004511271045112711

Lose (1)

LOT-0001Bekanntmachung vergebener Auftrag: TUM NDB: Freianlagen

Vergeben werden Landschaftsbauarbeiten gemäß VOB/B und VOB/C für die Freianlagen des Neubaus NDB der TUM in Garching. Die Leistungen gliedern sich in folgende wesentliche Leistungen: - ca. 1.500 m 2 Abbruch Bestandsbeläge : - ca. 1.500 m 3 Bodenarbeiten - ca. 350 lfm RW - Anschlussleitungen mit Leitungsgraben - ca. 15 lfm Versorgungskanal - ca. 1.700 m 2 Betonpflaster - ca. 200 m 2 Rasengitter Kunststoff - ca. 50 lfm Taktile Leitlinie - ca. 730 lfm Einfassung Granitstein - ca. 150 lfm Einfassung Betonstein - ca. 170 lfm Einfassung Stahlkante - ca. 13 lfm Sitzblöcke mit Holzauflage - ca. 13 Stk Fahrradanlehnbügel - ca. 300 m 2 Pflanzfläche - ca. 2.500 m 2 Rasenansaat - ca. 11 Stck Baumpflanzung - Fertigstellungspflege - 2 Jahre Entwicklungspflege

4511270045112710451127112026-08-032027-04-19

Zuschlagskriterien

Angebotsendsumme

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern — München

Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit: 1) die Antragstellerin/ der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, oder 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, oder 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, oder 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Weitere Ausschreibungen dieses Auftraggebers