VergebenVergabebekanntmachung · 31Dienstleistungsauftragnotice.framework_types.fa-wo-rcTED 113/2026

Betrieb IT Syteme HIL

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Vergabedatum

12.06.2026

Geschätzter Auftragswert

-1 €

Vertragslaufzeit

84.0 Monate

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung

Sitz des Auftraggebers

Bonn (53123) — DEA22

Beschreibung

Übernahme und Weiterführung sämtlicher IT-Services der HIL GmbH

CPV-Codes

72000000

Lose (1)

LOT-0001Betrieb IT Syteme HIL

Mit der vorliegenden Ausschreibung verfolgt die HIL GmbH das Ziel, den vollständigen operativen Betrieb ihrer zentralen und dezentralen IT-Systeme in die Verantwortung eines externen IT-Dienstleisters zu übergeben. Ziel ist es, eine hochverfügbare, leistungsfähige, wirtschaftlich effiziente und sicherheitskonforme IT-Servicebereitstellung sicherzustellen - unter Berücksichtigung aller relevanten Anforderungen an Datenschutz, Informationssicherheit (inkl. VS-NfD) und gesetzliche Vorgaben. Kern des Vorhabens ist die Übernahme und Weiterführung sämtlicher IT-Services, die bisher durch einen externen Dienstleister erbracht werden, sowie deren Migration in eine durch den neuen Auftragnehmer (AN) betriebene Rechenzentrumsumgebung. Im Zuge dessen wird der Betrieb vollständig in eine neue, dedizierte Infrastruktur des AN überführt, wobei ausgewählte Spezial-Hardwarekomponenten vom Auftraggeber (AG) beigestellt werden. Liefer- und Leistungsumfang Der AN übernimmt die ganzheitliche Verantwortung für Betrieb, Steuerung, Überwachung und Weiterentwicklung einer komplexen IT-Systemlandschaft mit rund 3.650 Anwendern, über 3.000 IT-Endgeräten sowie einer Serverlandschaft mit rund 500 Systemen. Die zu vergeben-dee Leistung erstreckt sich auf: - den Neuaufbau und die vollständige Betriebsübernahme der virtualisierten Server- und Storage-Infrastruktur innerhalb zweier voneinander unabhängiger Rechenzent-rumsstandorte des AN, - die unterbrechungsfreie Überführung beigestellter Komponenten (z. B. Kryptoboxen, Appliances, Archivsysteme) in die neue Betriebsumgebung, - den Betrieb und die Weiterentwicklung zentraler IT-Dienste, darunter u.?a.: - die zentrale Kommunikationsplattform auf Basis HCL Notes/Domino, - das ERP-System SAP (anteilig R3 sowie S/4HANA) - Systeme zur IT-Sicherheit (z.B. SOC, SIEM, Endpoint Security, Schwachstellen-scanner, IDS/IPS), - die Anwendungs- und Datenbanklandschaft, - der vollständige Client-Betrieb für Desktop- und Mobile-Umgebungen, - der Betrieb eines zentralen Servicedesks (SPOC) mit direkter Anwenderkommunika-tion, - die Bereitstellung eines zukunftssicheren Monitoring-, Patch- und Reporting-Frame-works, - die umfassende Dokumentation, Pflege und kontinuierliche Optimierung aller Betriebs-bereiche sowie - die Einhaltung aller geforderten Service-Levels.

7200000084 Monate

Zuschlagskriterien

unpublished

Auftragnehmer

CGI

de

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Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes — Bonn

Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

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