HIL TV bAV (betriebliche Altersvorsorge)
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Beschreibung
Die HIL GmbH beabsichtigt im Wege des am 04.05.2026 geschlossenen Haustarifvertrages zur betrieblichen Altersvorsorge, für ihre Beschäftigten eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung im Durchführungsweg Direktversicherung einzuführen. Gegenstand der Leistung sind Versicherungsleistungen in Form einer Gruppen-Direktversicherung im Rahmen einer durch den Arbeitgeber tariflich zugesagten betrieblichen Altersvorsorge. Es wird eine Rahmenvereinbarung gem. § 21 VgV über 60 Monate mit Start 01.07.2026 ausgeschrieben. Zudem ist eine Verlängerung der Laufzeit um jeweils 12 Monaten vorgesehen, sofern die HIL GmbH nicht zum jeweiligen Laufzeitende mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigt. Insgesamt hat die Arbeitgeberin aktuell ca. 2.510 Beschäftigte die in den Anwendungsbereich der betrieblichen Altersvorsorge fallen können. Neben den aktuell Beschäftigte sollen auch alle zukünftigen Neueintritte eine arbeitgeberfinanzierte Versorgung nach Maßgabe des Haustarifvertrags erhalten. Für die HIL GmbH ist von einem prognostiziertem Personalzuwachs aus der Jahresplanung für die Jahre 2027 - 2031 auszugehen. Ebenfalls ist geplant, für die betroffenen Mitarbeitenden die Entgeltumwandlung bei dem gleichen Versorgungsträger im Durchführungsweg Direktversicherung anzusiedeln. Die Durchführung der Direktversicherung im Rahmen der Entgeltumwandlung ist jedoch kein Bestandteil dieser Ausschreibung.
CPV-Codes
Lose (1)
Die Bietenden haben ihr Angebot auf der Grundlage der Unterlagen zu erstellen. Dem Angebot müssen folgende Unterlagen beigefügt werden: * Anlage 3 - Teilnahmeantrag nebst Anhängen und geforderten Nachweisen * Anlage 4 HIL_AE_498_Leistungsblatt *Vollständige fünf Musterangebote (für die fünf Musterberechnungen) inkl. Anlagen * Die Bietenden sollen auf maximal 4 Seiten darlegen, inwieweit bei den angebotenen Versicherungstarifen ESG-Kriterien berücksichtigt werden. * Vertragswerk (Entwurf Gruppenvertrag, AVBs)
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes — Bonn
Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.