VergebenVergabebekanntmachung · 29BauauftragAMP / GPATED 113/2026

Kita und Verwaltung, Prentzelstr. 6, 58095 Hagen - Neubau von Kälte- und MSR-Technik für das angrenzende Museum

Auftraggeber

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Vergabedatum

21.04.2026

Geschätzter Auftragswert

182.449 € – 239.320 €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Lose

2

Eingegangene Angebote

5 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Hagen (58095) — DEA53

Beschreibung

Neubau von Kälte- und MSR-Technik für das angrenzende Museum

CPV-Codes

4533100042512300452310004531100045331231

Lose (2)

LOT-0001Kälteerzeugung - Wärmerückgewinnung
45331000425123004523100045311000453312312026-04-212026-10-31

Zuschlagskriterien

Preis
LOT-0002MSR-Technik Kältemaschine / Einbindung
45331000425123004523100045311000453312312026-04-212026-10-31

Zuschlagskriterien

Preis

Auftragnehmer

K&P

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182.449 €
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Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Bezirksregierung Münster — Münster

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandung im Hinblick auf das Vergabeverfahren (gemäß § 160 Abs. 3 GWB) die Bewerber*innen/Bieter*innen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerber*innen/Bieter*innen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind, damit die Bewerber*innen/Bieter*innen für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bewerber/Bieter / die Bewerberin/Bieterin wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung vor der Vergabekammer beantragen. Nach Absendung der Mitteilung des Auftraggebers über die beabsichtigte Vergabe (gemäß § 134 Abs. 2 GWB) muss ein Nachprüfungsverfahren spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen vor der Vergabekammer beantragt werden. Bei Übermittlung der Mitteilung auf elektronischem Weg verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Nach Ablauf der jeweiligen Fristen ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen sind ebenfalls bei der Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster erhältlich.

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