VergebenVergabebekanntmachung · 29BauauftragAMP / GPATED 116/2026

Kita Prentzelstr. 6, 58095 Hagen, Innentüren

Auftraggeber

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Vergabedatum

17.06.2026

Geschätzter Auftragswert

140.300 € – 150.584 €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

11 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Hagen (58095) — DEA53

Beschreibung

Lieferung und fachgerechter Einbau von Innentüren und Zargen, Tischler- und Beschlagarbeiten

CPV-Codes

45422000442212004542110045422100

Lose (1)

LOT-0001Kita Prentzelstr. 6, 58095 Hagen, Innentüren

Die Arbeiten umfassen die Lieferung und Montage von HPL Innentüren mit Glasausschnitten, sowie Glasseitenteile und Stahlzargen für die Kita- und Büroetagen.

454220004422120045421100454221002026-08-102026-09-27

Zuschlagskriterien

Preis

Auftragnehmer

140.300 €
140.300 €
140.300 €
140.300 €
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140.300 €
140.300 €
140.300 €

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Bezirksregierung Münster — Münster

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandung im Hinblick auf das Vergabeverfahren (gemäß § 160 Abs. 3 GWB) die Bewerber*innen/Bieter*innen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerber*innen/Bieter*innen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind, damit die Bewerber*innen/Bieter*innen für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bewerber/Bieter / die Bewerberin/Bieterin wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung vor der Vergabekammer beantragen. Nach Absendung der Mitteilung des Auftraggebers über die beabsichtigte Vergabe (gemäß § 134 Abs. 2 GWB) muss ein Nachprüfungsverfahren spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen vor der Vergabekammer beantragt werden. Bei Übermittlung der Mitteilung auf elektronischem Weg verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Nach Ablauf der jeweiligen Fristen ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen sind ebenfalls bei der Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster erhältlich.

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