Entsorgung von Abfällen inkl. Entsorgungsdienstleistungen
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin, schreibt die Entsorgung von Abfällen einschließlich der damit verbundenen Entsorgungsdienstleistungen aus. Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen. Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
CPV-Codes
Lose (1)
Abfallschlüsselnummer ASN 16 02 11* AVV - Gebrauchte Geräte, die teil- und vollhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten - Kühlgeräte, Kühlzentrifugen ASN 16 02 13* AVV- Gefährliche Bestandteile enthaltende gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 AVV bis 16 02 12 AVV fallen - Monitore, Bildschirme, gefährlicher E-Schrott ASN 16 02 14 AVV - Gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 13 fallen - E-Schrott, inklusive Transformatoren, Kondensatoren (nicht PCB-haltig), aus gebrauchten Geräten entfernte Bauteile, inkl. Geräten, die nicht zerstörungsfrei entfernbare Batterien enthalten, z. B. abgelaufene Token (Elektronikbauteil mit Lithiumzelle in Vergussmasse) ASN 16 02 15* AVV - Aus gebrauchten Geräten entfernte gefährliche Bauteile ASN 16 02 16 AVV - Aus gebrauchten Geräten entfernte Bauteile mit Ausnahme derjenigen, die unter 160215 fallen - Aus gebrauchten Geräten entfernte nicht gefährliche Bauteile, inklusive Transformatoren, Kondensatoren (nicht PCB-haltig) ASN 16 02 11* AVV - Gebrauchte Geräte, die teil- und vollhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten - Zentrifugen Großgeräte (nicht- Infektiöse und frei von Strahlungen) ASN 20 01 21* AVV - Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle - Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle. (Leuchtstoffröhren aller Art, Energiesparlampen)
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin — Berlin
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB). Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).