OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragAMP / GPATED 113/2026

Projektsteuerung, 7713.2, CVK, Ausbau Logistik 1. BA,

Veröffentlichung (ABl.)

15.06.2026

Einreichungsfrist

14.07.2026 10:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Berlin (13353) — DE300

Beschreibung

Die Charité – Universitätsmedizin Berlin beabsichtigt, am CVK infrastrukturelle Erschließungs- und Versorgungseinrichtungen zu modernisieren. Die baulichen Maßnahmen sollen im südwestlichen Teil des Campus realisiert werden. Die Charité plant den Ausbau der Logistikinfrastruktur am Campus Virchow-Klinikum (CVK) im Rahmen einer langfristigen Masterplanung, die auf die nachhaltige Modernisierung und Weiterentwicklung des Campus abzielt. Diese Planung berücksichtigt sowohl bauliche Maßnahmen als auch zukünftige Anforderungen an die Logistik und Infrastruktur. Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen. Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.

CPV-Codes

71541000

Lose (1)

LOT-0001Projektsteuerung, 7713.2, CVK, Ausbau Logistik 1. BA,

Die Charité – Universitätsmedizin Berlin beabsichtigt, am CVK infrastrukturelle Erschließungs- und Versorgungseinrichtungen zu modernisieren. Die baulichen Maßnahmen sollen im südwestlichen Teil des Campus realisiert werden. Die Charité plant den Ausbau der Logistikinfrastruktur am Campus Virchow-Klinikum (CVK) im Rahmen einer langfristigen Masterplanung, die auf die nachhaltige Modernisierung und Weiterentwicklung des Campus abzielt. Diese Planung berücksichtigt sowohl bauliche Maßnahmen als auch zukünftige Anforderungen an die Logistik und Infrastruktur. Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen. Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.

71541000

Zuschlagskriterien

Niedrigster Preis

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Landes Berlin — Berlin

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB). Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

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