Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr für die Stadt Landshut zu einzelnen Sportstätten und Sonderzielen im Schuljahr 2026/2027
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Gegenstand der Leistung ist die Schülerbeförderung im Bereich der Stadt Landshut zu einzelnen Sportstätten und Sonderzielen für das Schuljahr 2026/2027. Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt nach dem Ende der bayerischen Sommerferien am Dienstag, 15.09.2026 und endet am letzten Tag des Schuljahres 2026/2027. Eine Schülerbeförderung findet nicht statt an Samstagen sowie Sonn- und gesetzlichen Fei-ertagen, nicht während der Schulferien nach dem bayerischen Ferienkalender. Die monatliche Abrechnung erfolgt nach der Tagespauschale, die der Auftragnehmer kalku-liert hat, bzw. bei den Sonderfahrten nach dem vereinbarten Besetztkilometerpreis. Gegenstand ist die Schülerbeförderung im Schuljahr 2026/2027. Die derzeit beigefügten Planungsdaten beruhen auf dem Schuljahr 2025/2026 und dienen ausschließlich als Kalkulationsgrundlage; Änderungen bleiben vorbehalten.
CPV-Codes
Lose (1)
Gegenstand der Leistung ist die Schülerbeförderung im Bereich der Stadt Landshut zu einzelnen Sportstätten und Sonderzielen für das Schuljahr 2026/2027. Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt nach dem Ende der bayerischen Sommerferien am Dienstag, 15.09.2026 und endet am letzten Tag des Schuljahres 2026/2027. Eine Schülerbeförderung findet nicht statt an Samstagen sowie Sonn- und gesetzlichen Fei-ertagen, nicht während der Schulferien nach dem bayerischen Ferienkalender. Die monatliche Abrechnung erfolgt nach der Tagespauschale, die der Auftragnehmer kalku-liert hat, bzw. bei den Sonderfahrten nach dem vereinbarten Besetztkilometerpreis. Gegenstand ist die Schülerbeförderung im Schuljahr 2026/2027. Die derzeit beigefügten Planungsdaten beruhen auf dem Schuljahr 2025/2026 und dienen ausschließlich als Kalkulationsgrundlage; Änderungen bleiben vorbehalten.
Zuschlagskriterien