Umbau und Erweiterung Feuerwehrhaus FFW Besigheim
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Geschätzter Auftragswert
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Lose
Sitz des Auftraggebers
Beschreibung
Aufgrund der festgestellten Missstände im bestehenden Feuerwehrgebäude der Freiwilligen Feuerwehr Besigheim (FFW) sowie der Notwendigkeit einer Erweiterung und Sanierung wurde beschlossen, die bauliche Entwicklung der Feuerwache mit hoher Priorität weiterzuverfolgen. Die Grundlage hierfür bildet die Feuerwehrbedarfsplanung 2023 – 2027 sowie die Machbarkeitsstudie des Architekturbüros fps, welche eine Sanierung und Erweiterung am bestehenden Standort vorsieht. Die geplante Maßnahme umfasst neben der Bestandssanierung auch einen Neubau. Hierzu sollen auch kleinere Abbruchmaßnahmen durchgeführt sowie ein Übungsturm errichtet werden. Es handelt sich hierbei um die Neuausschreibung des Vergabeverfahrens. Gemäß § 63 VgV musste das ursprüngliche Vergabeverfahrens aufgrund eines Formfehlers aufgehoben werden. Geplant ist ein beschleunigtes offenes Verfahren nach § 15 Abs. 3 VgV. Ausführliche Beschreibung siehe Vergabeunterlage.
CPV-Codes
Lose (4)
Folgende Leistungen für die Gebäudeplanung nach § 34 HOAI werden vergeben: Leistungsphase 1 bis 9. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung, zunächst werden nur die Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Die Beschlüsse des Gemeinderats bilden die Grundlage der Weiterbeauftragung der Leistungsphasen. Aufgrund der bestehenden Machbarkeitsstudie werden die Leistungsphasen 1 bis 3 bei der Sanierung des Bestandsgebäudes um 5 % und hinsichtlich des Neubauteils um 4 % reduziert angerechnet (siehe Ziffer 7.2.4 des Honorarvertrags). Ferner sind die im Folgenden aufgeführten besonderen Leistungen zu beauftragen: Förderbereiche akquirieren und die Anträge vorbereiten (bspw. Förderungen aus der AGS, Z-Feu, KfW-/BEG-Förderungen). Ausführliche Beschreibung siehe Vergabeunterlage.
Zuschlagskriterien
Folgende Leistungen werden vergeben: Ingenieurleistungen nach § 49 ff. HOAI für die Leistungsphasen 1 bis 6 und die LPH 8. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung, zunächst werden nur die Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Die Beschlüsse des Gemeinderats bilden die Grundlage der Weiterbeauftragung der Leistungsphasen. Ferner sind die im Folgenden aufgeführten besonderen Leistungen zu beauftragen: Leistungsphase 8, Objektüberwachung s. Anhang 2 zum Vertrag. Ausführliche Beschreibung siehe Vergabeunterlage.
Zuschlagskriterien
Ingenieurleistungen nach § 53 ff. HOAI sind vom Auftragnehmer für die Anlagengruppen Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, lufttechnische Anlagen und Gebäudeautomation für die Leistungsphasen 1 – 9 zu erbringen. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung, zunächst werden nur die Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Die Beschlüsse des Gemeinderats bilden die Grundlage der Weiterbeauftragung der Leistungsphasen. Ferner sind die folgenden besonderen Leistungen zu beauftragen: Förderbereiche akquirieren und die Anträge vorbereiten (bspw. Förderungen aus der AGS, Z-Feu, KfW-/BEG-Förderungen); Entwässerung- und Grundleitungsplanung LPH 1-4; Entwässerung- und Grundleitungsplanung LPH 5-8. Ausführliche Beschreibung siehe Vergabeunterlage.
Zuschlagskriterien
Ingenieurleistungen nach § 53 ff. HOAI sind vom Auftragnehmer für die Anlagengruppen Starkstromanlagen, Fernmelde- u. informationstechnische Anlagen und Gebäudeautomation für die Leistungsphasen 1 – 9 zu erbringen. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung, zunächst werden nur die Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Die Beschlüsse des Gemeinderats bilden die Grundlage der Weiterbeauftragung der Leistungsphasen. Ferner sind die besonderen Leistungen Förderbereiche akquirieren und die Anträge vorbereiten (bspw. Förderungen aus der AGS, Z-Feu, KfW-/BEG-Förderungen) zu beauftragen. Ausführliche Beschreibung siehe Vergabeunterlage.
Zuschlagskriterien