Umbau und Erweiterung Feuerwehrhaus FFW Besigheim
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Verfahrensart
Lose
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Beschreibung
Aufgrund der festgestellten Missstände im bestehenden Feuerwehrgebäude der Freiwilligen Feuerwehr Besigheim (FFW) sowie der Notwendigkeit einer Erweiterung und Sanierung wurde durch den Gemeinderat der Stadt Besigheim am 26.11.2024 (Vorlage 178/2024) beschlossen, die bauliche Entwicklung der Feuerwache mit hoher Priorität weiterzuverfolgen. Die Grundlage hierfür bildet die Feuerwehrbedarfsplanung 2023 – 2027 (Vorlage 078/2023) sowie die Machbarkeitsstudie des Architekturbüros fps, welche eine Sanierung und Erweiterung am bestehenden Standort vorsieht. Die geplante Maßnahme umfasst neben der Bestandssanierung auch einen Neubau und soll eine zukunftsfähige, funktionale Umstrukturierung der Arbeitsabläufe und räumlichen Anforderungen am aktuellen Standort ermöglichen. Hierzu sollen auch kleinere Abbruchmaßnahmen durchgeführt sowie ein Übungsturm errichtet werden.
CPV-Codes
Lose (4)
Folgende fest zu beauftragende Leistungen für die Gebäudeplanung nach § 34 HOAI werden vergeben: Leistungsphase 1 bis 9. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung, zunächst werden nur die Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Die Beschlüsse des Gemeinderats bilden die Grundlage der Weiterbeauftragung der Leistungsphasen. Aufgrund der bestehenden Machbarkeitsstudie werden die Leistungsphasen 1 bis 3 bei der Sanierung des Bestandsgebäudes um 5 % und hinsichtlich des Neubauteils um 4 % reduziert angerechnet (siehe Ziffer 7.2.4 des Honorarvertrags). Ausführliche Beschreibung siehe Auslobung.
Zuschlagskriterien
Folgende fest zu beauftragende Leistungen werden vergeben: Ingenieurleistungen nach § 49 ff. HOAI für die Leistungsphasen 1 bis 6 und die LPH 8. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung, zunächst werden nur die Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Die Beschlüsse des Gemeinderats bilden die Grundlage der Weiterbeauftragung der Leistungsphasen. Ferner sind die im Folgenden aufgeführten besonderen Leistungen zu beauftragen: Leistungsphase 8, Objektüberwachung s. Anhang 2 zum Vertrag. Ausführliche Beschreibung siehe Auslobung.
Zuschlagskriterien
Ingenieurleistungen nach § 53 ff. HOAI sind vom Auftragnehmer für die Anlagengruppen Ab-wasser-, Wasser-, Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, lufttechnische Anlagen und Gebäudeautomation für die Leistungsphasen 1 – 9 zu erbringen. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung, zunächst werden nur die Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Die Beschlüsse des Gemeinderats bilden die Grundlage der Weiterbeauftragung der Leistungsphasen. Ferner sind die folgenden besonderen Leistungen zu beauftragen: Förderbereiche akquirieren und die Anträge vorbereiten (bspw. Förderungen aus der AGS, Z-Feu, KfW-/BEG-Förderungen), Entwässerung- und Grundleitungsplanung LPH 1-4, Entwässerung- und Grundleitungsplanung LPH 5-8. Ausführliche Beschreibung siehe Auslobung.
Zuschlagskriterien
Ingenieurleistungen nach § 53 ff. HOAI sind vom Auftragnehmer für die Anlagengruppen Starkstromanlagen, Fernmelde- u. informationstechnische Anlagen und Gebäudeautomation für die Leistungsphasen 1 – 9 zu erbringen. Ferner sind die besonderen Leistungen Förderbereiche akquirieren und die Anträge vorbereiten (bspw. Förderungen aus der AGS, Z-Feu, KfW-/BEG-Förderungen) zu beauftragen. Ausführliche Beschreibung siehe Auslobung.
Zuschlagskriterien