Rahmenvereinbarung über die mechanische Beseitigung des Eichenprozessionsspinners durch Absaugen im Stadtgebiet Hamm
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Lose
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Beschreibung
Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die mechanische Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) durch Absaugen im Stadtgebiet Hamm europaweit aus.
CPV-Codes
Lose (2)
Der Auftragnehmer wird mit der Beseitigung des Eichenprozessionsspinners beauftragt. Die mechanische Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) hat durch Absaugen der Raupen im kompletten Stamm- und Kronenbereich der Bäume im Stadtgebiet Hamm zu erfolgen. Die Leistung umfasst neben der fachgerechten Absaugung auch die fachgerechte Entsorgung des Materials, der Raupen bzw. Gespinstnester und Häutungsreste, durch den Auftragnehmer. Die fachgerechte Entsorgung ist auf besondere Anforderung gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen. Sämtliche Vorkehrungen zum Arbeitsschutz, sowie Maßnahmen der Verkehrssicherung bei Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum obliegen dem Auftragnehmer. Dies umfasst auch das Einholen ggf. notwendiger behördlicher Genehmigungen zur Bekämpfung vom Straßenkörper aus. Die Kosten der Genehmigung werden nach tatsächlichem Aufwand und Vorlage des entsprechenden Nachweises durch den Auftraggeber erstattet. Jede Bekämpfungsmaßnahme ist zu protokollieren.
Zuschlagskriterien
Der Auftragnehmer wird mit der Beseitigung des Eichenprozessionsspinners beauftragt. Die mechanische Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) hat durch Absaugen der Raupen im kompletten Stamm- und Kronenbereich der Bäume im Stadtgebiet Hamm zu erfolgen. Die Leistung umfasst neben der fachgerechten Absaugung auch die fachgerechte Entsorgung des Materials, der Raupen bzw. Gespinstnester und Häutungsreste, durch den Auftragnehmer. Die fachgerechte Entsorgung ist auf besondere Anforderung gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen. Sämtliche Vorkehrungen zum Arbeitsschutz, sowie Maßnahmen der Verkehrssicherung bei Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum obliegen dem Auftragnehmer. Dies umfasst auch das Einholen ggf. notwendiger behördlicher Genehmigungen zur Bekämpfung vom Straßenkörper aus. Die Kosten der Genehmigung werden nach tatsächlichem Aufwand und Vorlage des entsprechenden Nachweises durch den Auftraggeber erstattet. Jede Bekämpfungsmaßnahme ist zu protokollieren.
Zuschlagskriterien