Generalübernehmerleistungen Projekt WAA - Waldowallee
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mit beschränkter Haftung (HOWOGE) plant auf dem Grundstück Waldowallee 115, 117 in Berlin-Lichtenberg OT Karlshorst den schlüsselfertigen Neubau von 6 Mehrfamilienhäusern in Holzhybridbauweise sowie die schlüsselfertige Sanierung und Aufstockung eines bis auf den Stahl-Skelettbau entkernten Bestandsgebäudes zu einem Mehrfamilienhaus. Es sollen insgesamt 306 Mietwohnungen sowie vier Gewerbeflächen entstehen. Das Bauvorhaben gliedert sich in zwei Bauabschnitte. Bauabschnitt 1 beinhaltet die Realisierung von drei Neubauten und die Sanierung und Aufstockung des Bestandsgebäudes auf dem westlichen Teil des Projektgrundstücks mit 202 Wohneinheiten und vier Gewerbeflächen. Bauabschnitt 2 beinhaltet die Errichtung von drei weiteren baugleichen Neubauten mit 104 Wohneinheiten auf dem östlichen Teil des Projektgrundstücks. Näheres enthält das Projektdatenblatt, welches den Bewerbungsunterlagen beiliegt.
CPV-Codes
Lose (1)
Die zu vergebenden Leistungen betreffen die schlüsselfertige Erstellung des Bauvorhabens durch einen Generalübernehmer. Bestandteil der Leistung sind sowohl sämtliche zur vollständigen Errichtung des Bauvorhabens erforderlichen hochbaulichen, fachtechnischen und garten- und landschaftsbaulichen Bauleistungen als auch die noch erforderlichen Planungsleistungen der Ausführungsplanung für die Objektplanung, die Technische Ausrüstung, die Tragwerksplanung und die Freianlagenplanung, einschließlich aller noch erforderlichen Gutachter- und Sachverständigenleistungen. Die zu vergebenden Leistungen betreffen zunächst nur die Realisierung des Bauabschnitts 1. Der Auftraggeber hat die Option, den Auftragnehmer auch mit der Realisierung des Bauabschnitts 2 zu beauftragen. Für die zu vergebenen Leistungen (KG 200-700 wird eine Kostenobergrenze von 3.400,00 €/m² Wohn- und Gewerbefläche (inkl. 19% Ust.) vorgegeben, die unbedingt einzuhalten ist. Diese Kostenobergrenze wurde ermittelt auf der Grundlage eines festgelegten Investitionsbudgets. Dieses Investitionsbudget stellt die für die Beauftragung des Generalübernehmers maximal zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und damit die maximal zulässige Vergütung dar, die für die zu vergebenden Leistungen versprochen und ausgegeben werden kann und darf. Sollten alle zuschlagsfähigen Angebote die vorbezeichnete Kostenobergrenze überschreiten, wird die Vergabe wegen Unwirtschaftlichkeit aufgehoben.