Planungs- und Koordinationsleistung für Schadstoffsanierung und Abbruch
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Beschreibung
Die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mit beschränkter Haftung (nachfolgend HOWOGE) plant auf dem 23.640m² großen Baugrundstück am Recklinghauser Weg 26 im Bezirk Berlin-Spandau die Sanierung und Erweiterung der B.-Traven-Gemeinschaftsschule. Die zu vergebenden Leistungen betreffen die Koordination von Schadstoffsanierungen und Abbruchleistungen im laufenden Schulbetrieb.
CPV-Codes
Lose (1)
Die zu vergebenden Leistungen betreffen die Planungs- und Koordinationsleistung für Abbruch- und Schadstoffsanierungsarbeiten. Hierzu zählen u.a. die fachgutachterliche Überwachung der Schadstoffsanierung, sowie das Abfall- und Entsorgungsmanagement über alle Bestandsgebäude, die Objektüberwachung der Abbrucharbeiten und insbesondere die Gesamtkoordination der vorgenannten Leistungen. Des Weiteren die Vergabe und Koordination der Beweissicherung über die Abbrucharbeiten, sowie das Prüfen und Mitwirken bei der Vergabe der Abbruchmaßnahme (BT F/G). Die gesamte Leistung beinhaltet insbesondere die Koordination der Schnittstellen zu den anderen, zeitgleich auf dem Schulstandort tätigen Projektbeteiligten. Ziel ist es, dass alle Gebäude termingerecht schadstoffsaniert und die betreffenden Bestandsgebäude zurückgebaut werden. Weitere Informationen zum Projektumfang und zu den Leistungsinhalten enthalten die Vergabeunterlagen.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin — Berlin
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr.4, 161 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§134 Abs. 2 GWB).