Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges (LF 10) für die Feuerwehr der Stadt Landshut
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Lose
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Die Stadt Landshut beabsichtigt die Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges (LF 10) für ihre städtische Feuerwehr. Das Einsatzfahrzeug wird in folgenden Losen beschafft: - Los 1: Löschgruppenfahrzeug (LF 10) (bestehend aus Fahgestell und Aufbau) - Los 2: (Allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung
CPV-Codes
Lose (2)
Beschafft wird ein (1) neues Löschgruppenfahrzeug (LF) 10 nach DIN 14530 Teil 5, bestehend aus Fahrgestell mit Aufbau (geschuldeter Erfolg). Das Fahrzeug muss nachfolgenden Normen und Richtlinien in ihrer jeweils letztgültigen Fassung entsprechen: DIN EN 1846 Teil 1 - 3, DIN 14530 Teil 5, 14502 Teil 2 und 3 (Restnorm), der EMV Richtlinie für Kraftfahrzeuge, der Richtlinie 2004/104/EG über die Funkentstörung von Kraftfahrzeugen (ergänzt durch 2005/49/49/EG, 2005/83/EG, 2006/28/EG und 2009/19/ EG), EN 50081 : 1998, EN 50082: 1998, ETS 300 113 und 300 390 für ETSI-Spezifikation Tetra-Standard, den Aufbaurichtlinien des Fahrgestellherstellers, allen einschlägigen UVV-Richtlinien, den Vorschriften über elektrische Anlagen und Betriebsmittel (VDE-/ DIN-Normen). Es muss geliefert werden einschließlich der Unterbringung der feuerwehrtechnischen Beladung in dem Feuerwehraufbau und aufgesetzt auf einem Fahrgestell. Die über die Norm hinaus gehenden unterschiedlichen Beladungen sind bestimmungsgemäß, den Vorgaben dieser Ausschreibung und des Auftraggebers zu lagern.
Zuschlagskriterien
Die Ausrüstungsgegenstände müssen zum Zeitpunkt der Indienststellung (Übernahme durch Feuerwehr) den aktuellen/neuesten einschlägigen Bestimmungen und Vorschriften wie z. B. EG-Richtlinien, Straßenverkehrszulassungsordnung, UVV, Gerätesicherheitsgesetz, DIN, ISO- und EN-Normen, VDE-Vorschriften sowie den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen.
Zuschlagskriterien