OffenAusschreibung · 17DienstleistungsauftragAMP / GPAnotice.framework_types.fa-w-rcTED 116/2026

Sandstrahl-, Reinigungs- und Bestiftungsarbeiten im MHKW Darmstadt

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Einreichungsfrist

15.07.2026 12:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Darmstadt (64293) — DE711

Wiederkehrend

Auftrag kann verlängert werden

Beschreibung

Sandstrahl, Reinigungsarbeiten und Bestiftungsarbeiten an der Feuerfestauskleidung, der bestehenden Müllkessel und diverse Industriereinigungsarbeiten im Innen- und Außenbereich der Anlage.

CPV-Codes

90915000

Lose (1)

LOT-0001Rahmenvertrages für Sandstrahl-, Reinigungs- und Bestiftungsarbeiten

Die Entega AG betreibt im Auftrag des Zweckverbandes Abfallverwertung Südhessen (ZAS) das Müllheizkraftwerk in Darmstadt. Das Kraftwerk besteht im Wesentlichen aus 3 von sich getrennten Verbrennungseinheiten und hat einen Gesamtumsatz an Müll von 212.000 Tonnen im Jahr. Zwei Verbrennungslinien sind aktuell in Betrieb eine befindet sich im Umbau und soll Mitte bis Ende 2026 in Betrieb gehen. Danach wird eine weiter Linie stillgelegt, abgerissen und der neue „Kessel 4“ wird um einen Drehrohrkessel erweitert. Im Rahmen des Betreibervertrages hat die Betriebsmannschaft des Müllheizkraftwerkes nicht nur den Betrieb zu organisieren, sondern übernimmt die Instandhaltung der Verfahrenstechnik sowie den Erhalt der Gebäude auf dem Gelände des Müllheizkraftwerkes. Zur Durchführung der Revisionen an den Verbrennungslinien ist es notwendig die Verbrennungsöfen und diverse Anlagenteile durch Sandstrahlen oder anderweitig zu reinigen. Weiter sind Industriereinigungen in den Anlagen während des laufenden Betriebes durchzuführen. Um diese Arbeiten sicherheitstechnisch, ordnungsgemäß und fachgerecht nach den einschlägigen Normen und Regeln durchzuführen, wird ein Partner für die Sandstrahl- und Reinigungsarbeiten im MHKW Darmstadt gesucht.

90915000

Zuschlagskriterien

80 % Max. Punkte Angebotspreis

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt — Darmstadt

Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.Die Unwirksamkeit des Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags bzw. nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 GWB). § 135 GWB bleibt unberührt.