OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragAMP / GPATED 116/2026

Lieferung von Mittagessen für die Schulverpflegung

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Einreichungsfrist

01.07.2026 09:30

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Lose

2

Sitz des Auftraggebers

Bremerhaven (28215) — DE502

Wiederkehrend

Auftrag kann verlängert werden

Beschreibung

Der Magistrat der Stadt Bremerhaven - Schulamt - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt im Rahmen der Vergabe den Auftrag für die Schulverpflegung von Schülerinnen und Schülern an öffentlichen Bremerhavener Ganztagsschulen an einen geeigneten Auftragnehmer (AN) zu vergeben. Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen geeigneten Auftragnehmer (AN) für die Lieferung von regenerationsfähigen Speisen (Cook & Chill) für das Mittagessen von Schülerinnen und Schülern (SuS) an zwei Bremerhavener Ganztagsgrundschulen zu vergeben. Die Ausschreibung ist in 2 Lose aufgeteilt. Los 1 Pestalozzischule: Es wird eine Lieferung von 140.181 Speisen für die Laufzeit von 4 Jahren (inkl. Verlängerungsoptionen) ausgeschrieben. Los 2 Neue Grundschule Geestemünde: Es wird eine Lieferung von 108.013 Speisen für die Laufzeit von 4 Jahren (inkl. Verlängerungsoptionen) ausgeschrieben.

CPV-Codes

55523100

Lose (2)

LOT-0001Los 1 Pestalozzischule

Los 1 Lieferung von Mittagessen für die Schulverpflegung Pestalozzischule Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen geeigneten Auftragnehmer (AN) für die Lieferung von regenerationsfähigen Speisen (Cook & Chill) für das Mittagessen von Schülerinnen und Schülern (SuS) an zwei Bremerhavener Ganztagsgrundschulen zu vergeben. Los 1 Pestalozzischule: Es wird eine Lieferung von 140.181 Speisen für die Laufzeit von 4 Jahren (inkl. Verlängerungsoptionen) ausgeschrieben. Für weitere Einzelheiten allgemeiner Art bzw. spezifisch zu den einzelnen Losen ist die Leistungsbeschreibung mitsamt den Vertragsbedingungen und insbesondere die Ziffern 4 ff. zwingend zu beachten. Der AN erstellt einen Speiseplanvorschlag für die Grundschule. Ein Menüzyklus von 6 Wochen ist einzuhalten. Der Speiseplanvorschlag enthält 2 Menülinien (davon eine vegetarisch) sowie ein täglich wechselndes Speiseangebot und wird den Schulen spätestens 2 Wochen vor Beginn des Lieferzeitraumes als Auswahl zur Verfügung gestellt. Die Schule hat innerhalb von 1 Woche eine Auswahl der Speisen vorzunehmen. Nähere Informationen zum Speiseplanvorschlag entnehmen Sie bitte dem Pkt. 4.3 der Leistungsbeschreibung. Mit der Angebotsabgabe ist ein Speiseplanvorschlag über 4 Wochen einzureichen

555231002026-09-012028-08-31

Zuschlagskriterien

Preis
LOT-0002Los 2 Neue Grundschule Geestemünde

Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen geeigneten Auftragnehmer (AN) für die Lieferung von regenerationsfähigen Speisen (Cook & Chill) für das Mittagessen von Schülerinnen und Schülern (SuS) an zwei Bremerhavener Ganztagsgrundschulen zu vergeben. Los 2 Neue Grundschule Geestemünde: Es wird eine Lieferung von 108.013 Speisen für die Laufzeit von 4 Jahren (inkl. Verlängerungsoptionen) ausgeschrieben. Für weitere Einzelheiten allgemeiner Art bzw. spezifisch zu den einzelnen Losen ist die Leistungsbeschreibung mitsamt den Vertragsbedingungen und insbesondere die Ziffern 4 ff. zwingend zu beachten. Der AN erstellt einen Speiseplanvorschlag für die Grundschule. Ein Menüzyklus von 6 Wochen ist einzuhalten. Der Speiseplanvorschlag enthält 2 Menülinien (davon eine vegetarisch) sowie ein täglich wechselndes Speiseangebot und wird den Schulen spätestens 2 Wochen vor Beginn des Lieferzeitraumes als Auswahl zur Verfügung gestellt. Die Schule hat innerhalb von 1 Woche eine Auswahl der Speisen vorzunehmen. Nähere Informationen zum Speiseplanvorschlag entnehmen Sie bitte dem Pkt. 4.3 der Leistungsbeschreibung. Mit der Angebotsabgabe ist ein Speiseplanvorschlag über 4 Wochen einzureichen.

555231002026-09-012028-08-31

Zuschlagskriterien

Preis

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung — Bremen

a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann einen Nachprüfungsverfahren gem. der §§ 160 ff GWB bei der unten genannten Überprüfungsstelle einleiten. b) der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht in-nerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Beschaffer gerügt werden, - mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. c) Die Ausführung zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB bei der unten genannten Überprüfungsstelle gestellt werden. Bieter müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei oben genanntem Beschaffer unter Angabe der oben genannten internen Kennung rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB informiert.

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