KAU Erweiterung Bauphysik
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Verfahrensart
Lose
Sitz des Auftraggebers
Ausgewählte Bewerber
Beschreibung
Das Vivantes Klinikum Am Urban, umgangssprachlich auch "KAU" genannt, liegt an der Urbanstraße/ Dieffenbachstraße in Berlin im Bezirk Kreuzberg. Das Klinikum Am Urban entspricht baulich und konzeptionell größtenteils einem Krankenhaus der 1960er Jahre. Erbaut wurde es 1968, als weder MRTs noch Computertomographen zur Verfügung standen. Die Weiterentwicklungen, auch in der Medizintechnik, wurden über die Jahre im Bestand abgebildet. Entsprechende Um- und Erweiterungsmaßnahmen fanden in der Vergangenheit statt. So wurde im Jahr 1981 ein Erweiterungsbau mit Intensivstation und OP-Trakt angebaut. Weitere intensive Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen wurden 1987 vorgenommen. Im Zuge elementar notwendiger Kapazitätserweiterungen, Restrukturierungs-maßnahmen und erforderlicher Sanierungsmaßnahmen ist nunmehr eine neuerliche Erweiterung des Krankenhauses sowie ein Rückbau in Teilbereichen zwingend erforderlich. Hierzu sollen auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. VI-65-1 vom 02.02.1981 innerhalb der zulässigen Baugrenzen ergänzende Neubauten die vorhandene Bestandsgebäudestruktur erweitern.
CPV-Codes
Lose (2)
Gegenstand dieser Leistung ist die Fachplanung der Bauphysik für das Objekt Nr. 1.
Zuschlagskriterien
Gegenstand dieser Leistung ist die Fachplanung der Bauphysik für das Objekt Nr. 2, welches das Gebäude A3 ersetzen soll und in seiner erweiterten Form die Funktionen des Haupthauses ergänzt. Der bestehende Gebäudeteil A3 (Süd) wird zurück gebaut, dadurch wird im Bereich des Poelzig-Baus in die bestehende Gebäudestruktur eingegriffen. Die Planung der Demontage und des Rückbaus muss die gleichzeitige Schaffung von Interimsflächen als Zwischenlösung beinhalten.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin — Berlin
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB beträgt die Frist für die Einreichung eines Nachprüfungsantrags zehn Kalendertage, wobei diese Frist mit dem Erhalt der Vorinformation gemäß § 134 GWB beginnt.