VergebenVertragsänderung · 39BauauftragAMP / GPATED 116/2026

SPGK_ABS Hanau-Gelnhausen, PfA 5.17; Strecke 3600 u. 3677, km 42,4 - 45,9

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Vergabedatum

27.09.2023

Sitz des Auftraggebers

Frankfurt Main (60327) — DE712

Ausführungsort

63571 (Gelnhausen) — DEA32

Beschreibung

Strecke: 3600 Frankfurt/M - Göttingen Kilometer: km 42,400 bis km 45,750 / km 39,00 Abschnitt :Hanau – Gelnhausen Die geplanten Maßnahmen befinden sich zwischen der Hailerer Aue im Westen, dem Bahnhof Gelnhausen und Kinzig-Aue im Oste im Main-Kinzig-Kreis, sowie bei km 39,000 im Bereich westlich des Wirtschaftsweges Bruchweg in der Gemarkung Hailer Meerholz. Das Planungsgebiet im Mittelzentrum Gelnhausen liegt circa 20 km nordöstlich vom Oberzentrum Hanau. Der Streckenabschnitt zwischen dem Haltepunkt Niedermittlau und Hailer-Meerholz ist dreigleisig ausgebaut. Der Streckenabschnitt zwischen dem Haltepunkt Hailer-Meerholz und Gelnhausen ist zurzeit zweigleisig ausgebaut und verläuft überwiegend geradlinig. Die Maßnahmen sind in folgende Maßnahmepakete gegliedert: Los 1: Oberbau, Erdbau, Kabeltiefbau, Kabelverlegung, Durchlässe, Schallschutzwände, Torsionsbalken, Verkehrsstation Gelnhausen einschl. Personenunterführung, P&R Platz, SÜ L3202 einschl. Behelfsumfahrung, EÜ Schandelbach, Stützwand Hasselbach einschl. Erneuerung Burgstrassse, 50Hz, Tk Los 2: Gesonderte Ingenieurbauwerke, EÜ Hasselbach, EÜ Kinzig-Flutbrücke, Anpassung EÜ L2306, Anpassung EÜ Rad- und Fußweg

CPV-Codes

45234100

Lose (1)

LOT-0001Bautechnik, LSW, Oberbau

Oberbau, Erdbau, KTB, Kabelverlegung, Durchlässe, Flutmulde, LSW inkl. Torsionbalken, VST Gelnhausen inkl. PU, TK, 50 Hz, EÜ Schandelbach

452341002024-01-022027-12-31

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Bundes — Bonn

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

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