VergebenVergabebekanntmachung · 29BauauftragAMP / GPATED 116/2026

Retentionsbodenfilteranlage (Bekanntmachung über vergebenen Auftrag)

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Vergabedatum

12.06.2026

Geschätzter Auftragswert

4,0 Mio. €

Vertragslaufzeit

17.0 Monate

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

8 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Neuss (41464) — DEA1D

Beschreibung

Die InfraStruktur Neuss AöR betreibt seit 1986 das Regenüberlaufbecken "RÜB Raiffeisenstraße" zwischen den Ortslagen Neuss-Rosellerheide und Neuss-Allerheiligen. Am "RÜB Raiffeisenstraße" läuft das Mischwasser aus dem Ortsteil Rosellerheide/Neuenbaum zusammen. Bei dem RÜB handelt es sich um ein Rundbecken als Durchlaufbecken im Nebenschluss. Ist das Becken vollgefüllt, wird das entlastende Mischwasser über den Klärüberlauf in den Norfbach eingeleitet. Diese Einleitung in den Norfbach in der derzeit betriebenen Art und Weise ist nicht mehr zulässig. Daher wurde festgelegt, am Standort des "RÜB Raiffeisenstraße" zur Begrenzung der Einleitungsfrachten in den Norfbach ein dem RÜB nachgelagertes Retentionsbodenfilterbecken (RBF) zu bauen. Der Standort des geplanten RBF liegt auf einer derzeitigen Ackerfläche nordöstlich des Norfbaches neben dem Bestandsstandort des RÜB 03. Damit das am Klärüberlauf (KÜ) des RÜB entlastende Mischwasser zukünftig nicht mehr direkt in den Norfbach fließt, wird das Längsgefälle in der Klärüberlaufrinne umgedreht und am heutigen oberen Ende der Klärüberlaufrinne in der Wand des Rundbeckens eine 3 m breite Öffnung geschaffen. Von hier fließt das Mischwasser künftig über ein neues Entlastungsbauwerk (EBw) und einen neuen Kanal zu einem ebenfalls neuen Beschickungspumpwerk (PW), von wo es in das nachgelagerte RBF gefördert wird. Der heutige Ablauf der Klärüberlaufrinne wird beibehalten und als Notumlauf (NU) für den RBF genutzt. Das geplante RBF wird über ein Pumpwerk beschickt, da hiermit insbesondere die erforderliche Kreuzung des Norfbaches und der schwierige Baugrund (u.a. hoher Grundwasserstand) besser beherrscht werden können. Die Druckrohrleitungen des Beschickungspumpwerkes enden im Zulaufbauwerk (ZBw) des geplanten RBF. RBF entleert sich im freien Gefälle über ein Filterablaufbauwerk (AbBw) in den Norfbach.

CPV-Codes

452471104523312045262310

Lose (1)

LOT-0001Retentionsbodenfilteranlage (Bekanntmachung über vergebenen Auftrag)

Der neu zu errichtende Retentionsbodenfilter (RBF) besitzt eine Gesamtfilterfläche in einer Größe von ca. 1.700 m2. Das Retentionsvolumen ergibt sich bei der geplanten Einstauhöhe von 1,25 m zu ca. 2.500 m3. Zur Erzielung des Retentionsvolumens ist das Becken in Hochlage zu erstellen. Längs des Norfbaches muss ein Damm errichtet werden. Die Dammkrone wurde auf 40,00 m NHN festgelegt. Sie liegt dann rd. 0,30 bis 0,50 m über der heutigen Geländeoberkante im Süden des Beckenstandortes und rd. 1,70 m über der heutigen Geländeoberkante im Norden des Beckenstandortes. Im Süden des Beckenstandortes wird aus Platzgründen anstatt einer Böschung auf gesamter Beckenlänge eine in Ortbeton herzustellende Stützmauer errichtet. Aufgrund in Teilen der Gründungssohle des Beckens nicht ausreichend standfester Untergrundverhältnisse wird eine Bodenverbesserung mit in den Untergrund einzufräsendem Mischbinder vorgenommen. Der gesamte Retentionsbodenfilter wird mit einer Kunststoff-Dichtungsbahn (d = 2 mm) gegen den Untergrund abgedichtet. Wegen der hohen Anforderung an die dauerhafte Beständigkeit der Abdichtung und der potenziellen Gefahren der Durchwurzelung und der Durchdringung durch Tiergänge wird die Kunststoff-Dichtungsbahn gewählt. Die Dichtungsbahn wird mindestens bis über den maximalen Wasserspiegel im RBF hochgezogen und in einem umlaufenden Graben gegen Abrutschen gesichert. Zum Schutz der Dichtungsbahn wird sowohl unterseitig als auch oberseitig ein Schutzvlies verlegt. Ein zusätzliches Geogitter verhindert das Abrutschen der Oberbodenböschungen.Im Bereich von Bauwerken wird die Dichtungsbahn über Klemmschienen an der Bauwerkswand befestigt. Dort, wo Rohre die Dichtungsbahn durchdringen, werden diese in PE-HD ausgeführt, sodass ein Mauerkragen umlaufend angeschweißt werden kann, an den dann wiederum die Dichtungsbahn angeschweißt wird. Als Filtersubstrat sind Sande 0/2 mit einer steilen Körnungslinie und begrenztem Fein- und Grobanteil vorzusehen. Zudem wird der Filtersand entsprechend dem Retentionsbodenfilterhandbuch mit einem Carbonatgehalt von > 20% versehen. Falls der natürliche Carbonatgehalt zu gering ist, wird Carbonat zugegeben. Das eingebaute Filtersubstrat muss filterstabil zum Dränkörper sein und darf beim Einbau nicht verdichtet werden. Die Höhe des Filteraufbaus beträgt 0,75 m. Oberhalb des Filteraufbaus wird eine 5 cm starke Carbonatdeckschicht angeordnet. Die Oberkante des Filters liegt auf einer Höhe von 38,25 mNN und damit etwa 1,0 m unter der heutigen Geländeoberkante (38,50-39,50 mNN) am Standort des Retentionsbodenfilters. Das Filterablaufbauwerk wird am Ende des Retentionsbodenfilters angeordnet, von dort erfolgt die Ableitung in den Norfbach. Ab einem Wasserstand von 36,88 m NHN im Norfbach (entspricht etwa einem HQ1) verhindert eine Rückstauklappe am Auslauf des Ablaufkanals in den Norfbach einen Rückstau in das Filterablaufbauwerks. Registriert zugleich die im Norfbach vorgesehene Höhenstandsmessung einen Wasserstand von > HQ1 wird zudem ein Absperrschieber im Nachschacht des Filterablaufbauwerkes vor dem Ablaufkanal geschlossen. Die Filterablaufmenge wird jetzt einem seitlich angeordneten Hochwasserpumpwerk (HWPW) zugeleitet und von hier mittels einer Pumpe in das Gewässer übergepumpt. Retentionsbodenfilterbecken benötigen eine kontrollierte Entlastung des Retentionsraumes nach Vollfüllung über einen Filterbeckenüberlauf (FÜ). Um eine gleichmäßige Durchströmung des Retentionsraumes zu gewährleisten wird der Filterbeckenüberlauf am unteren Ende des Filterbeckens in Richtung Gewässer angeordnet. Der Filterbeckenüberlauf wird als befestigte Dammscharte ausgebildet. Der Filterbeckenüberlauf ist aufgrund der "Hochlage" hochwasserfrei. Das Zulaufbauwerk wird als offenes Zulaufgerinne mit seitlicher Anströmung ausgeführt. Zur gleichmäßigen Beschickung des Bodenfilters wird eine mit Wasserbaupflaster befestigte offene Verteilerrinne auf gesamter Beckenlänge vorgesehen. Als Filtervegetation für Bodenfilter wird ein Schilfbewuchs (Phragmites communis) vorgesehen. Dieser war nicht Gegenstand der Ausschreibung. Ebenfalls war die Technische Ausrüstung nicht Gegenstand der Ausschreibung.

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Zuschlagskriterien

Preis

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Westfalen — Münster

Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

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