Unterhalts- und Grundreinigung
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Lose
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Gegenstand der vom AG ausgeschriebenen Leistung ist die Unterhalts- und Grundreinigung von 27 Objekten mit einer Jahresreinigungsfläche von ca. 5.200.000 Quadratmetern und einer Grundreinigungsfläche von ca. 12.200 Quadratmetern. Sowie die Glasreinigung mit einer Reinigungsfläche von 31.600 Quadratmetern.
CPV-Codes
Lose (5)
Unterhalts- und Grundreinigung von 10 Objekten mit rund 1.600.000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche.
Unterhalts- und Grundreinigung von 9 Objekten mit rund 2.600.000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche und 11.700 Quadratmetern Grundreinigungsfläche.
Unterhalts- und Grundreinigung von 8 Objekten mit rund 1.000.000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche und 500 Quadratmetern Grundreinigungsfläche.
Glas- und Rahmenreinigung von 27 Objekten mit rund 30.300 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche.
Glas- und Rahmenreinigung von 1 Objekt mit rund 1.200 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche.
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein — Kiel
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.