OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragTED 116/2026

Rahmenvertrag für Schulung IT

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Einreichungsfrist

20.07.2026 14:00

Vertragslaufzeit

4.0 Monate

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Potsdam (14480) — DE404

Beschreibung

Gegenstand der Leistung ist die bedarfsgerechte Konzeption, Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung, Dokumentation und Evaluation von IT-Schulungen

CPV-Codes

805331008053320079632000

Lose (1)

LOT-0001Rahmenvertrag für Schulung IT

Die Leistungen umfassen insbesondere: - Abstimmung des konkreten Schulungsziels und der Zielgruppe mit dem Auftraggeber, - Erstellung bzw. Anpassung eines Schulungskonzepts auf Grundlage der in Anlage A darge-stellten Kursinhalte, - Durchführung der Schulung als Online-Präsenzschulung über Microsoft Teams oder in be-gründeten Ausnahmefällen als Inhouse-Schulung in Potsdam, - Bereitstellung aussagekräftiger Schulungsunterlagen, Übungen, Praxisbeispiele und Transfer-aufgaben, - Dokumentation der Teilnahme und Ausstellung von Teilnahmebescheinigungen, - fachliche Nachbetreuung der Teilnehmenden für bis zu 14 Kalendertage nach der Schulung, - Evaluation der Schulungen und Bereitstellung einer Auswertung an den Auftraggeber. Produkt- und Herstellernennungen, insbesondere Microsoft 365, Microsoft Teams oder Learn365, beschreiben die beim Auftraggeber vorhandene Arbeits- und Systemumgebung. Gleichwertige Qua-lifikations- und Befähigungsnachweise sind zulässig, soweit die Leistung in dieser Systemumgebung fachgerecht erbracht werden kann.

8053310080533200796320004 Monate

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Stadtwerke Potsdam GmbH — Potsdam

Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach §§ 160 ff. GWB. Erkannte Vergabeverstöße sind innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der Bewerbungs- oder Angebotsfrist zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Informations- und Wartefrist nach § 134 GWB beträgt 15 Kalendertage, bei elektronischer Übermittlung oder Fax 10 Kalendertage.

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