VergebenVergabebekanntmachung · 29BauauftragAMP / GPATED 116/2026

Neubau 6-Klassen-Pavillon und Aula, Schule an der Treene SV Friedrichstadt - Gründungsarbeiten

Auftraggeber

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Vergabedatum

01.06.2026

Geschätzter Auftragswert

92.042 € – 120.736 €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

5 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Mildstedt (25866) — DEF07

Ausführungsort

Ostdeutsche Str. 3, Friedrichstadt (25840) — DEF07

Beschreibung

Gründungsarbeiten

CPV-Codes

45262210

Lose (1)

LOT-0001Neubau 6-Klassen-Pavillon und Aula, Schule an der Treene SV Friedrichstadt - Gründungsarbeiten

Gründungsarbeiten - Pfahlgründung Neubau 6-Klassen-Pavillon und Aula, Schule an der Treene, Friedrichstadt Herstellung von ca. 40 erschütterungsfreien Ortbeton-Verdrängungsbohrpfählen (d ~ 38-51 cm, l ~ 13-14 m) gemäß Baugrundgutachten der Geo-Rohwedder GmbH, Albersdorf. Die Gründung erfolgt aufgrund wechselhafter Baugrundverhältnisse mit organischen Weichschichten sowie der Nähe zur Bestandsbebauung emissionsarm nach EC 7, DIN EN 1536 und DIN 4014. Die Leistungen umfassen Baustelleneinrichtung, Herstellung der Arbeitsebene, Einmessung der Pfahlpositionen, statischen Nachweis der äußeren Tragfähigkeit, Bohrgutentsorgung, Pfähle kappen sowie Integritätsmessungen an 20 Pfählen.

452622102026-05-292026-06-26

Zuschlagskriterien

Preis

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus — Kiel

(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist für zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 GWB).

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