Planungsleistung ESTW HAMBURG Altona WEST (S-Bahn) Lph 3- 4 (2 ergänzend, Option 5-9, ohne 8)
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Beschreibung
Planungsleistung ESTW HAMBURG Altona WEST (S-Bahn) Lph 3- 4 (2 ergänzend, Option 5-9, ohne 8) - Ziel der Maßnahme ist der Ersatz der alten, zum Teil abgängigen und nicht mehr zeitgemäßen Signaltechnik im Streckenabschnitt Klein Flottbek – Wedel. Die Bahnhöfe Klein Flottbek, Blankenese und Sülldorf und die Blockstelle Hochkamp sind noch mit Alttechnik (Mechanik und Elektromechanik) ausgerüstet, hinzu kommen die Bahnhöfe Rissen und Wedel und die Überleitstelle Rissen Ölweiche. Diese sind bis mit SpDrS60-Technik ausgerüstet. Der Streckenabschnitt soll zentral aus einem neu zu errichtenden ESTW-Z gesteuert werden. Durch den Einsatz der ESTW- Technik kann der Personalbedarf minimiert und die Leistungsfähigkeit der Strecke 1224/1226 erhöht werden. Planung von ESTW-Technik mit LST (in 100% Eigenleistung AN), KTB, BÜ, TK, LST, Gebäude, WHz und weitere Gewerke.
CPV-Codes
Lose (1)
Planungsleistung ESTW HAMBURG Altona WEST (S-Bahn) Lph 3- 4 (2 ergänzend, Option 5-9, ohne 8) - Ziel der Maßnahme ist der Ersatz der alten, zum Teil abgängigen und nicht mehr zeitgemäßen Signaltechnik im Streckenabschnitt Klein Flottbek – Wedel. Die Bahnhöfe Klein Flottbek, Blankenese und Sülldorf und die Blockstelle Hochkamp sind noch mit Alttechnik (Mechanik und Elektromechanik) ausgerüstet, hinzu kommen die Bahnhöfe Rissen und Wedel und die Überleitstelle Rissen Ölweiche. Diese sind bis mit SpDrS60-Technik ausgerüstet. Der Streckenabschnitt soll zentral aus einem neu zu errichtenden ESTW-Z gesteuert werden. Durch den Einsatz der ESTW- Technik kann der Personalbedarf minimiert und die Leistungsfähigkeit der Strecke 1224/1226 erhöht werden. Planung von ESTW-Technik mit LST (in 100% Eigenleistung AN), KTB, BÜ, TK, LST, Gebäude, WHz und weitere Gewerke.
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes — Bonn
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.