OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragAMP / GPATED 116/2026

Ausbringung von chemischem Verbissschutz

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Einreichungsfrist

17.07.2026 14:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Lose

12

Sitz des Auftraggebers

Schöneck (08261) — DED44

Beschreibung

Ausbringung von chemischem Verbissschutz

CPV-Codes

77230000

Lose (12)

LOT-0001Position

Revier Rohrbach

772300002026-08-122026-10-31

Zuschlagskriterien

100
LOT-0002Ausgeschriebene Leistung

Revier Erlbach

772300002026-08-122026-10-31

Zuschlagskriterien

100
LOT-0003Ausgeschriebene Leistung

Revier Sachsengrund

772300002026-08-122026-10-31

Zuschlagskriterien

100
LOT-0004Ausgeschriebene Leistung

Revier Klingenthal

772300002026-08-122026-10-31

Zuschlagskriterien

100
LOT-0005Ausgeschriebene Leistung

Revier Tannenbergsthal

772300002026-08-122026-10-31

Zuschlagskriterien

100
LOT-0006Ausgeschriebene Leistung

Revier Beerheide

772300002026-08-122026-10-31

Zuschlagskriterien

100
LOT-0007Ausgeschriebene Leistung

Zwota

772300002026-08-122026-10-31

Zuschlagskriterien

100
LOT-0008Ausgeschriebene Leistung

Muldenberg

772300002026-08-122026-10-31

Zuschlagskriterien

100
LOT-0009Ausgeschriebene Leistung

Bad Elster

772300002026-08-122026-10-31

Zuschlagskriterien

100
LOT-0010Ausgeschriebene Leistung

Revier Schneckenstein

772300002026-08-122026-10-31

Zuschlagskriterien

100
LOT-0011Ausgeschriebene Leistung

Kottenheide

772300002026-08-122026-10-31

Zuschlagskriterien

100
LOT-0012Ausgeschriebene Leistung

Revier Markneukirchen

772300002026-08-122026-10-31

Zuschlagskriterien

100

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen — Leipzig

§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.