Unterhaltsreinigung bei der VII. Bereitschaftspolizeiabteilung
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Lose
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Unterhaltsreinigung bei der VII. Bereitschaftspolizeiabteilung in Sulzbach-Rosenberg sowie der Außenstelle Nabburg
CPV-Codes
Lose (2)
Der Auftrag umfasst die Unterhaltsreinigung in der VII. Bereitschaftspolizeiabteilung in Sulzbach-Rosenberg mit einer Gesamtjahresreinigungsfläche von ca. 3,731 Mio m². Er beinhaltet neben der Reinigung zahlreicher Gebäude (Unterkunfts-, Wirtschafts-, Lehrsaal- und Stabsgebäude, Räumlichkeiten des Med. Dienstes, Sportzentrum, Werkstätten usw.) auch die Reinigung von Schießstätten, für die das ausführende Unternehmen eine Erlaubnis nach § 7 SprengG für die Reinigung von Schießanlagen besitzen muss. Die Arbeiten dürfen nur von Befähigungsscheininhabern nach § 20 SprengG, die über die Fachkunde "Reinigung von Schießanlagen" verfügen oder unter deren Aufsicht, durchgeführt werden. Die entsprechenden Nachweise sind bei Vertragsschluss vorzulegen (s. Nr. 1.6.5 der Bewerbungsbediungungen). Eine Objektbesichtigung ist zwingend vorgeschrieben. Die Termine sind aus den Bewerbungsbedingungen ersichtlich (s. Nr. 1.8 der Bewerbungsbedinungen).
Zuschlagskriterien
Der Auftrag umfasst die Unterhaltsreinigung in der zur VII. Bereitschaftspolizei gehörenden Außenstelle in Nabburg mit einer Gesamtjahresreiniugnsfläche von ca. 1,699 Mio m². Er beinhaltet neben der Reinigung zahlreicher Gebäude (Unterkunfts-, Wirtschafts-, Lehrsaal- und Stabsgebäude, Räumlichkeiten des Med. Dienstes, Sportzentrum, Werkstätten usw.) auch die Reinigung von Schießstätten, für die das ausführende Unternehmen eine Erlaubnis nach § 7 SprengG für die Reinigung von Schießanlagen besitzen muss. Die Arbeiten dürfen nur von Befähigungsscheininhabern nach § 20 SprengG, die über die Fachkunde "Reinigung von Schießanlagen" verfügen oder unter deren Aufsicht, durchgeführt werden. Die entsprechenden Nachweise sind bei Vertragsschluss vorzulegen (s. Nr. 1.6.5 der Bewerbungsbediungungen). Eine Objektbesichtigung ist zwingend vorgeschrieben. Die Termine sind aus den Bewerbungsbedingungen ersichtlich (s. Nr. 1.8 der Bewerbungsbedinungen).
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken — Ansbach
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.