0012 - medius KLINIKEN OSTFILDERN-RUIT - Umbau OP-Nebenräume EOP - Medizinische Gase
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
0012 - medius KLINIKEN OSTFILDERN-RUIT - Umbau OP-Nebenräume EOP - Medizinische Gase
CPV-Codes
Lose (1)
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Demontage, Lieferung, Montage und betriebsfertige Inbetriebnahme von Anlagen für medizinischen Gasen im Zuge des Umbaus eines OP-Bereichs im Bestand. Die Ausführung erfolgt unter laufendem Klinikbetrieb mit entsprechend erhöhten Anforderungen an: Hygiene und Staubschutz Koordination mit anderen Gewerken abschnittsweise Bauausführung Der Leistungsumfang beinhaltet insbesondere: Rückbau bestehender Anlagen, Neuinstallation und Anbindung an bestehende Leitungen, Lieferung und Montage von Komponenten, Herstellung von Anschlüssen an Bestandsanlagen, Durchführung von Prüfungen und Inbetriebnahmen, Dokumentation und Übergabe Alle Leistungen sind vollständig, funktionsfähig und gemäß den anerkannten Regeln der Technik auszuführen.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe — Karlsruhe
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten und Anfragen daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten.