ESTW Obere Lahn, VE120, Abschnitt 1 - Neubau Weichen, Gleisen, Bahnsteigen, Felssicherungen, BÜ
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Neubau von 5 Weichen und einem Gleis inkl. Verlängerung, Rückbau mit Lückenschluss einer Weiche, Verschwenkung eines Gleises, Neubau Bautechnik von 5 Bahnübergängen und Neubau von 2 Bahnsteigen im Zuge des Neubaus ESTW Obere Lahn.
CPV-Codes
Lose (1)
Bahnsteige Solms, Leun-Braunfels, Stockhausen
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes — Bonn
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.