Tischlerarbeiten (Ausstattung) - Deutsche Raumfahrtausstellung in 08262 Muldenhammer
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Tischlerarbeiten (Ausstattung) - Deutsche Raumfahrtausstellung in 08262 Muldenhammer
CPV-Codes
Lose (1)
Leistungsart/Leistungsumfang: Herstellen, liefern und montieren von individuell angefertigtem Einbaumöbel für den Foyer- und Shopbereich, Ankommens- und Garderobenbereich sowie das Space-Bistro im Erweiterungsbau der Deutschen Raumfahrtausstellung Morgenröthe-Rautenkranz. Das Möbel wird u.a. aus Holzwerkstoffplatte 19 und 38 mm mit HPL-Beschichtung (teilweise individuell bedruckt) und Melaminharz-Beschichtung (Dekor) in Schwarz, matt, antifingerprint bzw. in Nuancen von Blau und Petrol gefertigt. Benötigt werden beispielsweise ein repräsentativer Tresen mit Rückschrank, diverse Informations- und Warenpräsenter, eine individuell bestückbare Shopwand, Steh- und Sitzbänke in verschiedenen Ausführungen in Massivholz und Metall, Garderoben- und Schließfachschränke, eine eindrucksvolle Automatenwand (Selbstbedienung) im Space-Bistro sowie themenspezifische Exponatpräsentationen.
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer - Landesdirektion Sachsen — Leipzig
Informationen über Überprüfungsfristen: Es wird auf § 160 Abs. 3 GWB wie folgt hingewiesen: „Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“