OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragTED 116/2026

Neugestaltung Schulgelände

Auftraggeber

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Einreichungsfrist

14.07.2026 09:00

Geschätzter Auftragswert

1,7 Mio. €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Spreenhagen (15528) — DE40C

Beschreibung

Die Gemeinde Spreenhagen beabsichtigt das Schulgelände der Grundschule "Am Kiefernwald" neu zu gestalten. Zunächst sollen die Planungsleistungen gem. § 39 (3) i.V.m. § 40 sowie Anlage 11 HOAI 2021 hierfür vergeben werden. Die Baumaßnahme wird im laufendem Schulbetrieb umgesetzt, die Bauzeit/ der Bauablauf sind entsprechend zu koordinieren.

CPV-Codes

712220007124000071320000

Lose (1)

LOT-0001Neugestaltung Schulgelände

Für die Neugestaltung des Schulgeländes sind folgende Inhalte als Bestandteile der zu vergebenden Planungsleistungen zu beachten: - Neugestaltung des Schulgeländes inkl. Ausstattung und Möblierung mit Spielmöglichkeiten, Sitzgelegenheiten, Fahrradständern, Abfallbehältern etc., wenn sinnvoll, dann Wiederverwendung vorhandener Elemente - Überprüfung/ Überarbeitung/ Neuordnung der Erschließung und Wegeverbindungen auf dem Schulgelände - Überarbeitung des bestehenden Bolzplatzes für die Pausennutzung - Aufwertung des Grundstücksbereichs zum Artur-Becker-Ring - Entwässerungsplanung unter Einbeziehung bestehender Dachflächenentwässerungsanlagen (Rigole/ Mulde/ Sickerschacht) - Die barrierefreie Erschließung der Gebäude und Freiflächen ist sicherzustellen - Planung mit Schülerbeteiligung Sich daraus ergebene Leistungsinhalte als Besondere Leistungen der Leistungsbeschreibung der Planungsaufgabe sind: 1. Bestandsaufnahme, Beurteilen und Bewerten der vorhandenen Substanz: Entwässerungsanlagen, Bauteile, Materialien, Einbauten und die zu schützenden und zu erhaltenden Gehölze und Vegetationsbestände 2. Begutachtung von bis zu 15 Bäumen mit Fällantrag 3. Erstellen LV zu Baugrunduntersuchung einschl. Analytik (für die Entsorgung und zur Vorbereitung der Planung des Regenwassermanagements) 4. Regenwassermanagement (Prüfung der Versickerung von Niederschlägen) 5. Erstellung Überflutungsprüfung (Nachweis) der Freianlagen (Ermitteln des anzusetzenden Bemessungsregens, des erforderlichen Rückhaltevolumens, des vorhandenen Rückhaltevolumens in Abstimmung mit dem Auftraggeber und nach den Vorgaben des Baugrundgutachtens, Nachweis und Empfehlungen von Maßnahmen zur Erhöhung der Überflutungssicherheit) 6. Leitkonzept mit Nachweis Barrierefreiheit 7. Beteiligungsverfahren Nutzer (Im Rahmen der Vorplanung ist ein Beteiligungsverfahren durchzuführen. Eine Auftaktveranstaltung zusammen mit Lehrern, Horterziehern und Kindern/ Jugendlichen vor Ort erfasst wesentliche Wünsche. In einer Abschlussveranstaltung informiert das Planungsbüro alle Beteiligten über das Resultat/ den Entwurf. Für die Veranstaltungen sind 5 Plakate in A1 und 100 Flyer in A5 zu gestalten, zu drucken und in der Schule/ im Hort auszuhängen bzw. auszulegen.) 8. Erstellen einer Fotodokumentation der Baumaßnahme. Die für eine Honorarermittlung der Planungsleistungen anzusetzenden anrechenbaren Baukosten werden entsprechend HOAI im Rahmen der Leistungsphase 3 Entwurfsplanung als Kostenberechnung und, solange diese nicht vorliegt, vorläufig entsprechend der Kostenschätzung der Leistungsphase 2 ermittelt. Die Leistungsphasen 2 und 3 für dieses Bauvorhaben können jedoch erst im Rahmen der Beauftragung nach der Ausschreibung der Planungsleistungen durch ein Planungsbüro erbracht werden. Entsprechend der Grobkostenschätzung ist von anrechenbaren Kosten in Höhe von 1.657.790,00 EUR netto auszugehen. Für die Vergütung der zu vergebenden Planungsleistungen wird das Bauvorhaben entsprechend der aktuellen HOAI in die Honorarzone IV (Mindestsatz) eingeordnet. Derzeit wird von folgendem Ablauf ausgegangen: Leistungsstufe 1: Beginn Planungsleistung 10.08.2026 Vorlage LPH 2 Vorplanung 6 Wochen nach Auftragserteilung (inkl. Schülerbeteiligung) Vorlage LPH 3 Entwurfsplanung: 6 Wochen 02.11.2026 Vorlage LPH 4 Genehmigungsplanung 30.11.2026 Leistungsstufe 2: Vorlage LPH 5 Ausführungsplanung 11.01.2027 Vorlage LPH 6 (LV) Vorbereitung der Vergabe 08.02.2027 Veröffentlichung der Ausschreibung 15.02.2027 LPH 7 Durchführung der Vergabe LPH 8 Objektüberwachung und Dokumentation, Beauftragung der ausführenden Firma. Baubeginn Ende April/ Anfang Mai 2027 Leistungsstufe 3: LPH 9 Objektbetreuung, im Anschluss an LPH 8. Der Auftragnehmer wird mit den Leistungsphasen 1 - 9 in Leistungsstufen beauftragt ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen oder Leistungsteile. Die Leistungsstufe 1 beinhaltet die Leistungsphasen 1, 2, 3 und 4. Die Vorlage der Entwurfsplanung mit der Kostenberechnung ist zwingend 3 Monate nach Auftragserteilung zu erbringen. Beauftragt werden zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe 1. Die Leistungsstufe 2 schließt sich im Falle einer weiteren Beauftragung mit den Leistungsphasen 5 bis 8 an. Dabei sollte die LPH 6 bis spätestens Mitte Februar 2027 abgeschlossen sein. Die Bauausführung soll ab April 2027 bis Dezember 2029 erfolgen. Die Leistungstufe 3 schließt sich im Falle einer weiteren Beauftragung mit der Leistungsphase 9 an. Wirtschaftliche Gesichtspunkte sind in der Planungs- und Ausführungsphase zu berücksichtigen. Die Bau- und zu erwartenden Betriebskosten sind zu optimieren, ohne dabei den Standard einzuschränken. Grundlage der Planung ist jeweils der Mindeststandard, der sich aus der Aufgabenstellung bzw. aus den einschlägigen Vorschriften ergibt. Der durch den Auftraggeber vorgegebene Kosten- und Zeitrahmen ist einzuhalten, alternativ zu unterschreiten. Im Rahmen der Objektüberwachung haben die exakte Bauablaufplanung und Termintreue, die Qualitätssicherung sowie die Kostensicherheit vorrangige Bedeutung. Das Gesamtobjekt ist entsprechend den Formvorgaben des Auftraggebers umfassend und revisionssicher zu dokumentieren und in Berichtsform an den Auftraggeber zu übergeben. Der Auftragnehmer wird nach Mängelfeststellung tätig und sichert die unverzügliche Mängelbeseitigung im Rahmen der entsprechenden Fristen zu.

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Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie — Potsdam

§ 134 GWB zur Informations- und Wartepflicht findert Anwendung: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 160 GWB zur Einleitung, Antrag findet Anwendung: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

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