OffenAusschreibung · 16Dienstleistungsauftragnotice.framework_types.fa-wo-rcTED 116/2026

Medialeistungen

Auftraggeber

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Geschätzter Auftragswert

16,0 Mio. €

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung

Sitz des Auftraggebers

Hamburg (22297) — DE600

Ausgewählte Bewerber

4 – 4

Beschreibung

Gegenstand des Vertrages sind die Planung, die Beratung, die Forschung, die Analyse, der Einkauf, die Steuerung und das Reporting sowie die Abwicklung und Abrechnung von Medialeistungen hauptsächlich im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.01.2027 und hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Sie verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht 6 Monate vor Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate. Die Rahmenvereinbarung endet somit spätestens am 31.12.2030, ohne dass sie einer Kündigungserklärung bedarf. Die Einzelheiten des Auftrages ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere der Rahmenvereinbarung über Medialeistungen.

CPV-Codes

793400007934100079341100

Lose (1)

LOT-0001Medialeistungen

Gegenstand des Vertrages sind die Planung, die Beratung, die Forschung, die Analyse, der Einkauf, die Steuerung und das Reporting sowie die Abwicklung und Abrechnung von Medialeistungen hauptsächlich im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.01.2027 und hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Sie verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht 6 Monate vor Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate. Die Rahmenvereinbarung endet somit spätestens am 31.12.2030, ohne dass sie einer Kündigungserklärung bedarf. Die Einzelheiten des Auftrages ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere der Rahmenvereinbarung über Medialeistungen.

793400007934100079341100

Zuschlagskriterien

Der Zuschlag erfolgt gemäß § 127 Abs. 1 S. 1 GWB auf das wirtschaftlichste (endgültige) Angebot. Zuschlagskriterien sind der (Gesamt-)Angebotspreis (Angebotspreis brutto I + Angebotspreis brutto II) und die Leistung in Form der vom Bieter einzureichenden Konzepte. Die Leistungspunkte unterliegen einer Gewichtung von 60 % und der angebotene Angebotspreis einer Gewichtung von 40 %. Für die Gesamtwertung werden die für jeden Bieter ermittelten Leistungspunkte (Konzepte) (gewichtet mit 60 %) durch den von ihm angebotenen Angebotspreis (brutto) (gewichtet mit 40 %) dividiert. Der so errechnete Quotient wird mit dem Faktor 10.000 multipliziert. Der Quotient ist umso höher, je mehr Leistungspunkte der Bieter erzielt bzw. je kleiner sein Angebotspreis ist. Den Zuschlag erhält das Angebot, welches den höchsten Quotienten erzielt. Der (Gesamt-)Angebotspreis wird über das Dokument „Angebot (endgültiges Angebot) – ANLAGE 2“ ermittelt. Die Preisangaben sind in den entsprechenden gelb markierten Positionen in den Preistabellen 1 und 2 im Dokument „Angebot (endgültiges Angebot) -ANLAGE 2“ vom Bieter einzutragen. Der (Gesamt-)Angebotspreis ist der Gesamtbruttopreis in € des Angebotes, welcher sich aus der Addition des Angebotspreises brutto I aus der Preistabelle 1 und des Angebotspreises brutto II aus der Preistabelle 2 ergibt. Der Angebotspreis I brutto und der Angebotspreis II brutto errechnet sich jeweils aus dem Gesamtpreis netto in € („Zwischensumme“) zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Gesamtpreis netto in € für den Angebotspreis I brutto ergibt sich aus der Multiplikation der Position 1 (geschätzter Auftragswert) mit der Position 2 (Prozentsatz) aus der Preistabelle 1. Der Gesamtpreis netto in € für den Angebotspreis II brutto ergibt sich aus der Addition aller Gesamtpreise in €/netto (Gesamtpreise über die gesamte Vertragslaufzeit) aller Preispositionen in der Preistabelle 2. Die Gesamtpreise über die Vertragslaufzeit in €/netto ergeben sich zum einen aus den jeweiligen Einzelpreisen in €/netto multipliziert mit der geschätzten Anzahl der Leistungsart während der Vertragslauf-zeit und zum anderen aus der geschätzten Anzahl der Leistungsart während der Vertragslaufzeit dividiert durch 1.000 multipliziert mit den jeweiligen Einzelpreisen in €/netto (abhängig von der entsprechenden Preisposition und dem angegebenen Abrechnungsmodell). Die von der LOTTO Hamburg GmbH ausschließlich zum Zwecke der Wertung angenommenen geschätzten Mengen (grün markierte Positionen) können dem Dokument „Angebot (Erstangebot“ bzw. „Angebot (endgültiges Angebot) – ANLAGE 2“ entnommen werden. Beachten Sie hier die Ausführungen im Dokument "Bewerbungsbedingungen - Ziffer 3.9".

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer bei der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg — Hamburg

Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, sind innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), damit Bewerber bzw. Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Die LOTTO Hamburg GmbH weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen / Bewerber / Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabe-vorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der LOTTO Hamburg GmbH nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber LOTTO Hamburg GmbH gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der LOTTO Hamburg GmbH gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der LOTTO Hamburg GmbH, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. §134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.