Medialeistungen
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Ausgewählte Bewerber
Beschreibung
Gegenstand des Vertrages sind die Planung, die Beratung, die Forschung, die Analyse, der Einkauf, die Steuerung und das Reporting sowie die Abwicklung und Abrechnung von Medialeistungen hauptsächlich im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.01.2027 und hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Sie verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht 6 Monate vor Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate. Die Rahmenvereinbarung endet somit spätestens am 31.12.2030, ohne dass sie einer Kündigungserklärung bedarf. Die Einzelheiten des Auftrages ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere der Rahmenvereinbarung über Medialeistungen.
CPV-Codes
Lose (1)
Gegenstand des Vertrages sind die Planung, die Beratung, die Forschung, die Analyse, der Einkauf, die Steuerung und das Reporting sowie die Abwicklung und Abrechnung von Medialeistungen hauptsächlich im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.01.2027 und hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Sie verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht 6 Monate vor Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate. Die Rahmenvereinbarung endet somit spätestens am 31.12.2030, ohne dass sie einer Kündigungserklärung bedarf. Die Einzelheiten des Auftrages ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere der Rahmenvereinbarung über Medialeistungen.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer bei der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg — Hamburg
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, sind innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), damit Bewerber bzw. Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Die LOTTO Hamburg GmbH weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen / Bewerber / Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabe-vorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der LOTTO Hamburg GmbH nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber LOTTO Hamburg GmbH gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der LOTTO Hamburg GmbH gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der LOTTO Hamburg GmbH, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. §134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.