OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragTED 116/2026

Hochschule Mz - Umzugsleistungen - Schwerlast

Auftraggeber

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Einreichungsfrist

29.06.2026 11:30

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Mainz (55128) — DEB35

Beschreibung

Demontage, Transport, Aufstellung und Inbetriebnahme von ca. 136 Maschinen-Positionen sowie ca. 324 cbm Material/Zubehör an der Hochschule Mainz

CPV-Codes

98392000

Lose (1)

LOT-0001Hochschule Mz - Umzugsleistungen - Schwerlast

Gegenstand der Ausschreibung sind die Demontage, der Transport sowie die Aufstellung und Inbetriebnahme von ca. 136 Maschinen-Positionen (Komplexitätsklassen A-C) sowie ca. 324 m³ Material und Zubehör aus den Werkstätten und Laboren der Hochschule Mainz. Die Maschinenliste umfasst insgesamt 617 Positionen, wobei der überwiegende Teil auf Zubehör, Materialien und Werkstoffe entfällt, die mengenmäßig in m³ erfasst sind. Die Leistungen umfassen die Verlagerung vom Quellstandort in der Holzstraße 36, 55116 Mainz, in den Neubau in der Lucy-Hillebrand-Straße, 55128 Mainz (2. Bauabschnitt). Die Leistungserbringung beginnt am 15.07.2026 und erfolgt in der vorlesungsfreien Zeit. Schwerpunkte sind der Schwerlasttransport von Maschinen bis über 1.500 kg (einschließlich Einsatz von Autokranen und Schrägaufzügen), die Koordination von Herstellereinbindungen für Sonderanlagen sowie die Einhaltung einer vom Auftraggeber festgelegten Bereichspriorität. An beiden Standorten stehen ausschließlich Personenaufzüge zur Verfügung. Die Vergabe erfolgt ungeteilt an einen Auftragnehmer. Nebenangebote sind nicht zugelassen.

983920002026-07-152026-08-31

Zuschlagskriterien

Die Preisbewertung basiert auf einer Wertungssumme aus den angebotenen Einheitspreisen; Regiearbeiten (Pos. 01.05) und Fehlfracht-Pauschale (Pos. 01.07) fließen dabei mit dem Faktor 0,25 ein. Das günstigste Angebot erhält 700 Punkte, alle weiteren anteilig weniger.

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabekammer - — Mainz

Bieter, die sich durch Verstöße gegen Vergabevorschriften in ihren Rechten verletzt sehen, können gemäß §§ 160 ff. GWB ein Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen Vergabekammer einleiten. Rügepflicht (§ 160 Abs. 3 GWB): Erkannte Verstöße sind unverzüglich, aus den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist zu rügen. Nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber ist ein Nachprüfungsantrag nur innerhalb von 15 Kalendertagen zulässig. Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB): Vor Zuschlagserteilung werden alle nicht berücksichtigten Bieter schriftlich informiert. Der Zuschlag darf frühestens 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information erteilt werden (bei elektronischer Übermittlung: 10 Kalendertage). Unwirksamkeit (§ 135 Abs. 2 GWB): Die Unwirksamkeit eines erteilten Zuschlags kann nur innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntniserlangung, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden.

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