Freianlagen
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen im Wesentlichen Landschaftsbau-, Tiefbau- und Ausstattungsarbeiten zur Neugestaltung der Außenanlagen. Wesentliche Leistungen • Abbruch- und Rückbauarbeiten • Herstellung von befestigten Flächen aus Klinker-, Beton- und Kleinsteinpflaster (teilweise unter Verwendung von Bestandsmaterial) • Herstellung von offener und geschlossener Entwässerungsrinnen • Lieferung und Einbau von Ausstattungselementen, insbesondere: o Fahrradabstellanlagen o Sitzbänke o Pollerleuchten o Holzpodeste o Spielgeräte • Herstellung eines überdachten Müll- und Fahrradhauses mit Doppelstockparken einschließlich Dachbegrünung • Vegetationstechnische Arbeiten einschließlich Pflanzung von Gehölzen, Stauden und Gräsern
CPV-Codes
Lose (1)
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen im Wesentlichen Landschaftsbau-, Tiefbau- und Ausstattungsarbeiten zur Neugestaltung der Außenanlagen. Wesentliche Leistungen • Abbruch- und Rückbauarbeiten • Herstellung von befestigten Flächen aus Klinker-, Beton- und Kleinsteinpflaster (teilweise unter Verwendung von Bestandsmaterial) • Herstellung von offener und geschlossener Entwässerungsrinnen • Lieferung und Einbau von Ausstattungselementen, insbesondere: o Fahrradabstellanlagen o Sitzbänke o Pollerleuchten o Holzpodeste o Spielgeräte • Herstellung eines überdachten Müll- und Fahrradhauses mit Doppelstockparken einschließlich Dachbegrünung • Vegetationstechnische Arbeiten einschließlich Pflanzung von Gehölzen, Stauden und Gräsern
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin — Berlin
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, sofern der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich nach Ablauf von 10 Tagen nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2n GWB).