Sirenen für die Ämter Bordesholm - Eidertal - Fockbek - Hohner Harde und Mittelholstein
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Lose
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Umrüstung/Errichtung von Sirenen in verschiedenen Ämtern im Kreis Rendsburg-Eckernförde. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Es erfolgt eine Förderung dieser Beschaffung gemäß der Richtlinie zur Förderung von Sirenen in Schleswig-Holstein (Bekanntmachung des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein vom 10.09.2024 – IV 234). Daher sind die technischen Rahmenbedingungen der Förderung entsprechend zu beachten, diese sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Ausschreibung wird in 49 Lose aufgeteilt. Es erfolgt keine Los- oder Zuschlagslimitierung. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Abrechnung der in den jeweiligen Losen zu erbringenden Leistungen, erfolgt nach Leistungserbringung, jeweils mit dem zuständigen Amt.
CPV-Codes
Lose (49)
Umrüstung/Errichtung von Sirenen in Aukrug.
Zuschlagskriterien
Umrüstung/Errichtung von Sirenen in Beldorf.
Zuschlagskriterien
Umrüstung/Errichtung von Sirenen in Bendorf.
Zuschlagskriterien
Umrüstung/Errichtung von Sirenen in Beringstedt.
Zuschlagskriterien
Umrüstung/Errichtung von Sirenen in Ehndorf.
Zuschlagskriterien
Umrüstung/Errichtung von Sirenen in Grauel.
Zuschlagskriterien
Umrüstung/Errichtung von Sirenen in Heinkenborstel.
Zuschlagskriterien
Umrüstung/Errichtung von Sirenen in Hohenwestedt.
Zuschlagskriterien
Umrüstung/Errichtung von Sirenen in Lütjenwestedt.
Zuschlagskriterien
Umrüstung/Errichtung von Sirenen in Mörel.
Zuschlagskriterien
Umrüstung/Errichtung von Sirenen in Nienborstel.
Zuschlagskriterien
Umrüstung/Errichtung von Sirenen in Nindorf.
Zuschlagskriterien
Umrüstung/Errichtung von Sirenen in Osterstedt.
Zuschlagskriterien
Umrüstung/Errichtung von Sirenen in Padenstedt.
Zuschlagskriterien
Umrüstung/Errichtung von Sirenen in Rade bei Hohenwestedt.
Zuschlagskriterien
Umrüstung/Errichtung von Sirenen in Remmels.
Zuschlagskriterien
Umrüstung/Errichtung von Sirenen in Steenfeld.
Zuschlagskriterien
Umrüstung/Errichtung von Sirenen in Tappendorf.
Zuschlagskriterien
Umrüstung/Errichtung von Sirenen in Thaden.
Zuschlagskriterien
Umrüstung/Errichtung von Sirenen in Todenbüttel.
Zuschlagskriterien
Umrüstung/Errichtung von Sirenen in Wapelfeld.
Zuschlagskriterien
Umrüstung/Errichtung von Sirenen in Blumenthal.
Zuschlagskriterien
Umrüstung/Errichtung von Sirenen in Schierensee.
Zuschlagskriterien
Umrüstung/Errichtung von Sirenen in Rumohr.
Zuschlagskriterien
Umrüstung/Errichtung von Sirenen in Mielkendorf.
Zuschlagskriterien
Umrüstung/Errichtung von Sirenen in Rodenbek.
Zuschlagskriterien
Umrüstung/Errichtung von Sirenen in Molfsee.
Zuschlagskriterien
Umrüstung/Errichtung von Sirenen in Bissee.
Zuschlagskriterien
Umrüstung/Errichtung von Sirenen in Brügge.
Zuschlagskriterien
Umrüstung/Errichtung von Sirenen in Grevenkrug.
Zuschlagskriterien
Umrüstung/Errichtung von Sirenen in Hoffeld.
Zuschlagskriterien
Umrüstung/Errichtung von Sirenen in Loop.
Zuschlagskriterien
Umrüstung/Errichtung von Sirenen in Negenharrie.
Zuschlagskriterien
Umrüstung/Errichtung von Sirenen in Reesdorf.
Zuschlagskriterien
Umrüstung/Errichtung von Sirenen in Sören.
Zuschlagskriterien
Umrüstung/Errichtung von Sirenen in Schmalstede.
Zuschlagskriterien
Umrüstung/Errichtung von Sirenen in Groß Buchwald.
Zuschlagskriterien
Umrüstung/Errichtung von Sirenen in Schönbek.
Zuschlagskriterien
Umrüstung/Errichtung von Sirenen in Wattenbek.
Zuschlagskriterien
Umrüstung/Errichtung von Sirenen in Lohe-Föhrden.
Zuschlagskriterien
Umrüstung/Errichtung von Sirenen in Sophiendamm.
Zuschlagskriterien
Umrüstung/Errichtung von Sirenen in Hohn.
Zuschlagskriterien
Umrüstung/Errichtung von Sirenen in Fockbek.
Zuschlagskriterien
Umrüstung/Errichtung von Sirenen in Breiholz.
Zuschlagskriterien
Umrüstung/Errichtung von Sirenen in Alt Duvenstedt.
Zuschlagskriterien
Umrüstung/Errichtung von Sirenen in Elsdorf-Westermühlen.
Zuschlagskriterien
Umrüstung/Errichtung von Sirenen in Friedrichsholm.
Zuschlagskriterien
Umrüstung/Errichtung von Sirenen in Bargstall.
Zuschlagskriterien
Umrüstung/Errichtung von Sirenen in Bordesholm.
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein — Kiel
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).