RV Verkehrssicherung Borussia Park 26/27
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Wiederkehrend
Beschreibung
Rahmenvertrag über Verkehrssicherungs- und verkehrsregelnde Dienstleistungen im öffentlichen Verkehrsraum anlässlich von Fußballspielen und sonstigen Großveranstaltungen im BORUSSIA-Park Mönchengladbach. Die Leistungen dienen der Umsetzung verkehrsrechtlicher Anordnungen sowie der Sicherstellung eines sicheren und leistungsfähigen Zu- und Abflusses des Verkehrs nach RSA 21 und ZTV-SA.
CPV-Codes
Lose (1)
Der Auftraggeber ist als verkehrssicherungspflichtige Stelle verpflichtet, bei Veranstaltungen im BORUSSIA-Park Mönchengladbach einen sicheren und geordneten Verkehrsablauf zu gewährleisten. Hierfür wird ein zuverlässiger, fachkundiger und flexibel einsetzbarer Dienstleister benötigt, der verkehrsrechtliche Anordnungen kurzfristig und auch außerhalb der Regelarbeitszeiten (Abende, Wochenenden, Feiertage) umsetzen kann. Aufgrund der nicht im Voraus feststehenden Anzahl, Art und zeitlichen Lage der Veranstaltungen besteht das Bedürfnis nach einer Rahmenvereinbarung mit bedarfsgerechten Einzelabrufen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere: - Auf-, Um- und Abbau von Absperr-, Sicherungs- und Leiteinrichtungen (u. a. Absperrschranken, Baken, Verkehrszeichen, Leitkegel, Beleuchtung) - Umsetzung von Verkehrsführungs-, Sperr- und Umleitungsmaßnahmen - Verkehrslenkung und verkehrsregelnde Maßnahmen - Sicherung von Zufahrten, Wohngebieten, Parkplätzen und Veranstaltungsflächen - Einrichtung und Aufhebung von Einbahnregelungen - Montage und Demontage von Haltverboten - Sonder- und Zusatzleistungen einschließlich stundenweise abzurechnender Leistungen Die Leistungen werden ereignisbezogen und bedarfsgerecht im Wege von Einzelabrufen erbracht. Abgerechnet werden ausschließlich die tatsächlich erbrachten Leistungen auf Basis der Einheitspreise gemäß Leistungsverzeichnis. An die Dienstleistung werden insbesondere folgende Anforderungen gestellt: - Fachgerechte Durchführung aller Maßnahmen unter Einhaltung der RSA 21 und ZTV?SA - Einsatz qualifizierten Personals; Nachweis der RSA?21?Schulung der verantwortlichen Personen - Benennung einer verantwortlichen, während des Einsatzes erreichbaren Ansprechperson (Deutschkenntnisse mindestens Niveau B2) - Verwendung verkehrsrechtlich zugelassener, funktionsfähiger Sicherungseinrichtungen - Enge Abstimmung mit Polizei, Ordnungsbehörde und Auftraggeber - Wirtschaftliche, transparente Abrechnung der tatsächlich erbrachten Leistungen; elektronische Rechnungsstellung (XRechnung)
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen — Münster
10 Tage nach Absendung der Information, das das Angebot nicht berücksichtigt werden soll; ferner Antrag unzulässig 15 Tage nach Eingang der Mitteilung der Nichtabhilfe einer Rüge