VergebenVergabebekanntmachung · 29LieferauftragAMP / GPATED 116/2026

Multiphotonenmikroskop inkl. Lieferung, Vorort-Installation und Training

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Vergabedatum

16.06.2026

Geschätzter Auftragswert

1,5 Mio. €

Vertragslaufzeit

6.0 Monate

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

1 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Düsseldorf (40225) — DEA11

Beschreibung

Multiphotonenmikroskop inkl. Lieferung, Vorort-Installation und Training

CPV-Codes

3851500038510000

Lose (1)

LOT-0001Multiphotonenmikroskop inkl. Lieferung, Vorort-Installation und Training

Konfokales Laserscanning-Mikroskop mit Multiphonanregung gem. LV inkl. Lieferung frei Verwendungsstelle, Vorort-Installation und Training. Das Mikroskop muss hochgradig lokalisierte Fluoreszenzanregung über einen breiten Spektralbereich und äußerst sensitive non-descanned Detektion ermöglichen (s. Leistungsverzeichnis).

38515000385100006 Monate

Zuschlagskriterien

Preis

Auftragnehmer

1,5 Mio. €
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Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Westfalen — Münster

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

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