OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragAMP / GPATED 116/2026

EU weites Verfahren zur Vergabe von Planungsleistungen für die energetische Sanierung des Gymnasiums mit Aula im Schulzentrums Mitte in Geseke in drei Losen

Auftraggeber

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Geschätzter Auftragswert

0 €

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung

Lose

3

Sitz des Auftraggebers

Geseke (59590) — DEA5B

Ausgewählte Bewerber

3 – 3

Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Planung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen am Gymnasium und Aula (Bauteil A) des Schulzentrums Mitte im Bestand. Die Maßnahme umfasst insbesondere die energetische Sanierung der Gebäudehülle mit Fassaden- und Dachsanierung, die vorgeschaltete Betonsanierung der vorhandenen baulichen Strukturen einschließlich der vorhandenen Beton-Schornsteinanlage sowie die teilweise Umstellung der Wärmeversorgung. In diesem Zusammenhang ist die Integration einer Wärmepumpe mit einer Leistung von ca. 400 kW vorgesehen, während ein vorhandener Gasheizkessel weiterhin zur Spitzenlastabdeckung betrieben wird. Sämtliche Maßnahmen erfolgen ausschließlich im Bestand und sind unter Berücksichtigung der vorhandenen baulichen und techni-schen Gegebenheiten sowie einer Aufrechterhaltung des Nutzungsbetriebs während der Baumaßnahmen zu planen.

CPV-Codes

710000007122100071300000

Lose (3)

LOT-0001Generalplanung serielle Fassadensanierung
0 €

Objektplanung Gebäude (§ 34 ff. HOAI) Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 gemäß HOAI (ggf. reduziert um bereits erbrachte Vorleistungen im Bereich Betonsanierung) Besondere Leistungen: Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter für die Betonsanierung Mitwirkung bei der Fördermittelbeantragung (sofern erforderlich). Maßnahmenkonzeption für die Bauausführung im laufenden Betrieb. Fachplanung Tragwerksplanung (§ 51 ff. HOAI) Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6 gemäß HOAI

71221000

Zuschlagskriterien

Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter eingetragene Endpreis in seinem Ange-bot bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Be-rechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach der nachfolgenden Formel interpoliert: P = 100 - ((Preis des jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist "P" die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der HOAI unter Einbeziehung der angebotenen Ra-battsätze. Die besonderen Leistungen werden gem. Preisblatt entweder pauschal oder nach Aufwand vergütet.
LOT-0002TGA
0 €

Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 gemäß HOAI in Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 55 ff. HOAI) für die Anlagengruppen Heizung, Lüftung, Sanitär Elektrotechnik Gebäudeautomation

71300000

Zuschlagskriterien

Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter eingetragene Endpreis in seinem Ange-bot bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Be-rechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach der nachfolgenden Formel interpoliert: P = 100 - ((Preis des jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist "P" die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der HOAI unter Einbeziehung der angebotenen Ra-battsätze. Die besonderen Leistungen werden gem. Preisblatt entweder pauschal oder nach Aufwand vergütet.
LOT-0003Energie-Effizienz-Experte
0 €

Grundleistungen der Leistungsphasen 1-7 gemäß HOAI im Leistungsbild Bauphysik, hier Wärmeschutz und Energiebilanzierung Besondere Leistungen Bauphysik: Simulation sommerlicher Wärmeschutz Hygrometrische Simulation Lüftungskonzept Nichtwohngebäude Gleichwertigkeitsnachweis der Wärmebrücken Detaillierte Betrachtung Wärmebrücken Anpassung der Nachweise/Berechnungen nach Planänderungen Luftdichtheitstest Luftdichtheitskonzept Energieausweis Bedarf nach DIN V 18599 Baubegleitung Mithilfe bei der Fördermittelbeantragung

71300000

Zuschlagskriterien

Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter eingetragene Endpreis in seinem Ange-bot bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Be-rechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach der nachfolgenden Formel interpoliert: P = 100 - ((Preis des jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist "P" die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der HOAI unter Einbeziehung der angebotenen Ra-battsätze. Die besonderen Leistungen werden gem. Preisblatt entweder pauschal oder nach Aufwand vergütet.

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Westfalen — Münster

Sollten die Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Fehler enthalten ist eine Haftung des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen, sofern dies rechtlich zulässig ist. Eine Haftung ist insbesondere dann ausgeschlossen, wenn der Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer ge-gen die nachfolgende Rügeobliegenheit verstoßen hat. Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Dieser lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberinin, ei-ner Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, eingereichte Rügen und die dazu gehörigen Antworten anonymisiert im Rahmen der Bieterkommunikation zu veröffentlichen, sofern diese nach seiner Ansicht verfahrensrelevante Informationen enthalten.