Heizung Technikriegel
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
B62HE402040016 HAB_SaaleckKa, Neubau WiGeb 1800/BetrGeb, Heizung Technikriegel. 2 Stück Heißwasserpumpen mit Fördermenge 70m3/h 12 Stück Absperrventile DN 150 3 Stück Rückschlagklappen DN 100 - DN 150 50 m nahtloses Stahlrohr DN 150 1 Stück Regelventil DN 125
CPV-Codes
Lose (1)
B62HE402040016 HAB_SaaleckKa, Neubau WiGeb 1800/BetrGeb, Heizung Technikriegel. 2 Stück Heißwasserpumpen mit Fördermenge 70m3/h 12 Stück Absperrventile DN 150 3 Stück Rückschlagklappen DN 100 - DN 150 50 m nahtloses Stahlrohr DN 150 1 Stück Regelventil DN 125
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes — Bonn
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.