VergebenVertragsänderung · 39LieferauftragAMP / GPATED 116/2026
Umbau RSTW (SpDr L60) - Bf. Hergatz NBAU Wverb. Nordkopf + BÜ
Veröffentlichung (ABl.)
18.06.2026
Vergabedatum
19.12.2025
Sitz des Auftraggebers
Frankfurt Main (60327) — DE712
Ausführungsort
Bayern (BY) — DE27A
Sektor
Beschreibung
Umbau RSTW (SpDr L60) - Bf. Hergatz NBAU Wverb. Nordkopf + BÜ
CPV-Codes
34632200
Lose (1)
LOT-0001Umbau RSTW (SpDr L60) - Bf. Hergatz NBAU Wverb. Nordkopf + BÜ
346322002025-10-24 → 2027-03-09
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes — Bonn
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.