VergebenVergabebekanntmachung · 29DienstleistungsauftragAMP / GPATED 116/2026

Leasing Produktionsdruckmaschine inkl. Wartung und Service

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Vergabedatum

12.06.2026

Geschätzter Auftragswert

383.804 €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

3 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Neubiberg (85577) — DE21H

Beschreibung

Auftragsgegenstand ist das Leasing der genannten Produktionsdruckmaschinen inkl. Wartung und Service für 48 Monate, sowie Lieferung.

CPV-Codes

5031000030232100

Lose (1)

LOT-0000Leasing Produktionsdruckmaschine inkl. Wartung und Service

siehe Leistungsbeschreibung im Anhang

50310000302321002026-08-012030-07-31

Zuschlagskriterien

Preis

Auftragnehmer

RES-0001
RES-0001
RES-0001
RES-0001
RES-0001
RES-0001
RES-0001
RES-0001
RES-0001
RES-0001
RES-0001
RES-0001

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes — Bonn

§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

Weitere Ausschreibungen dieses Auftraggebers