VergebenVergabebekanntmachung · 29DienstleistungsauftragAMP / GPATED 116/2026

Vergebener Auftrag: Betriebliche Altersversorgung (bAV) für Mitarbeitende der Krankenhaus Jülich GmbH

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Jülich (52428) — DEA26

Beschreibung

Betriebliche Altersversorgung (bAV) für Mitarbeitende der Krankenhaus Jülich GmbH

CPV-Codes

66500000665200006652100066522000

Lose (1)

LOT-0001Vergebener Auftrag: Betriebliche Altersversorgung (bAV) für Mitarbeitende der Krankenhaus Jülich GmbH

Die Krankenhaus Jülich GmbH (nachfolgend auch "KHJ") beabsichtigt im Wege einer Betriebsvereinbarung, für einen Teil ihrer Mitarbeiter eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung im Durchführungsweg Direktversicherung einzuführen. Es handelt sich dabei um Mitarbeiter, die bislang keine Versorgungszusage erhalten haben, weil nach einer Änderung in der Gesellschafterstruktur die bisherige Versorgung über eine kirchliche Zusatzversorgungskasse für nach dem 10. Juli 2023 eintretende Mitarbeiter nicht fortführbar ist. Insgesamt hat die Krankenhaus Jülich GmbH ca. 400 Mitarbeiter. Zum Ausschreibungszeitpunkt umfasst die Gruppe der unversorgten Mitarbeiter 143 Personen. Es wird erwartet, dass sich die Anzahl der neu zu versorgenden Mitarbeiter stetig erhöhen wird, da alle Neueintritte unter die neue Betriebsvereinbarung fallen. Ebenfalls ist geplant, für die betroffenen Mitarbeiter die Entgeltumwandlung bei dem gleichen Versorgungsträger im Durchführungsweg der Direktversicherung anzusiedeln. Die Durchführung der Entgeltumwandlung ist jedoch kein Bestandteil dieser Ausschreibung. Neben den unversorgten und künftigen Mitarbeitenden des KHJ sind die Leistungen der bAV optional auch für die Mitarbeitenden der MVZ Krankenhaus Jülich gGmbH zu erbringen. Nähere Informationen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

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Zuschlagskriterien

Der Bieter hat in einem Konzept darzulegen, mit welcher Produktauswahl er die Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen will und welche Vor- und Nachteile die getroffene Produktauswahl für die Krankenhaus Jülich GmbH hat. Pro Bieter können bis zu drei Konzepte zur Auswahl gestellt werden. Zwingend muss jedes Konzept eine lebenslange Altersrente mit Kapitalwahlrecht sowie eine Hinterbliebenenleistung während der Anwartschaftszeit vorweisen. Zumindest ein Konzept hat die obligatorische zusätzliche Absicherung von Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit (Beitragsfreistellung und/oder Rente/Kapital) ohne oder mit vereinfachter Gesundheitsprüfung vorzusehen. Die angebotenen Tarife sind hin-sichtlich ihres Garantieniveaus, ihres Chance-/Risikoprofils, der Kostenquoten über die Vertragslaufzeit sowie der Größe des zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe versicherten Kollektivs (Anzahl der Verträge) zu beschreiben. Sofern Zugangsbeschränkungen zu den Tarifen bestehen, sind diese in die Beschreibung aufzunehmen. Eine Musterberechnung zu garantierten und erwarteten Leistungen (Hinterbliebenenleistung bei Tod im Alter 45, Regelaltersrente ab Vollendung des 67. Lebensjahres, Höhe der Kapitalauszahlung mit Vollendung des 67. Lebensjahres, ggf. Erwerbsminderungs- oder Berufsunfähigkeitsleistung bei Eintritt des Versicherungsfalles im Alter 45) mit den im Folgenden aufgeführten Eckdaten ist zu inkludieren: - Alter bei Beginn der Beitragszahlung: 25 - Jährlicher Beitrag: 1.000 EUR In Bezug auf die erwartete Leitung ist anzugeben, auf welchen Annahmen diese beruht und wie diese begründet sind. Schließlich soll der Bieter darlegen, inwieweit bei den in die Konzepte eingebundenen Versicherungsprodukte ESG-Kriterien berücksichtigt werden. Ergänzend hat der Bieter darzulegen, wie er für den Fall, dass auch die Entgeltumwandlung bei ihm angesiedelt wird, diese in sein(e) Konzept(e) einfügen würde. (optionale Leistung) Jedes Konzept darf 7 DIN A4-Seiten (Arial 11) nicht überschreiten. Zusätzlich sind die jeweiligen AVB der vorgeschlagenen Tarife beizulegen.

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln — Köln

Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB. Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, die folgenden Wortlaut hat: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 [GWB] bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 [GWB]. § 134 Absatz 1 Satz 2 [GWB] bleibt unberührt."