Bauleistungen 10 Durchlässe, Oberbau und Kabeltiefbau
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Verfahrensart
Lose
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Das Projekt Geschwindigkeitserhöhung Strecke 4115 sieht die Erhöhung der Fahrtgeschwindigkeit von 80 km/h auf 90-100 km/h auf der Strecke 4115 zwischen Steinsfurt und Eppingen (10 km) vor. Hierbei sind u.a. folgende Maßnahmen umzusetzen, die diese Ausschreibung betreffen: - Oberbauarbeiten (PSS, Trassierung, Randwege) - Kabeltiefbauarbeiten - Straßenbelag erneuern beim BÜ km 5,4 - Erneuerung von 10 Durchlässen
CPV-Codes
Lose (3)
Das Projekt Geschwindigkeitserhöhung Strecke 4115 sieht die Erhöhung der Fahrtgeschwindigkeit von 80 km/h auf 90-100 km/h auf der Strecke 4115 zwischen Steinsfurt und Eppingen (10 km) vor. Hierbei sind u.a. folgende Maßnahmen umzusetzen, die diese Ausschreibung betreffen: - Oberbauarbeiten (PSS, Trassierung, Randwege) - Kabeltiefbauarbeiten - Straßenbelag erneuern beim BÜ km 5,4 - Erneuerung von 10 Durchlässen
Zuschlagskriterien
Das Projekt Geschwindigkeitserhöhung Strecke 4115 sieht die Erhöhung der Fahrtgeschwindigkeit von 80 km/h auf 90-100 km/h auf der Strecke 4115 zwischen Steinsfurt und Eppingen (10 km) vor. Hierbei sind u.a. folgende Maßnahmen umzusetzen, die diese Ausschreibung betreffen: - Oberbauarbeiten (PSS, Trassierung, Randwege) - Kabeltiefbauarbeiten - Straßenbelag erneuern beim BÜ km 5,4 - Erneuerung von 10 Durchlässen
Zuschlagskriterien
Das Projekt Geschwindigkeitserhöhung Strecke 4115 sieht die Erhöhung der Fahrtgeschwindigkeit von 80 km/h auf 90-100 km/h auf der Strecke 4115 zwischen Steinsfurt und Eppingen (10 km) vor. Hierbei sind u.a. folgende Maßnahmen umzusetzen, die diese Ausschreibung betreffen: - Oberbauarbeiten (PSS, Trassierung, Randwege) - Kabeltiefbauarbeiten - Straßenbelag erneuern beim BÜ km 5,4 - Erneuerung von 10 Durchlässen
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes — Bonn
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.