VergebenVergabebekanntmachung · 29BauauftragAMP / GPATED 116/2026

Entfernung und Entsorgung von Abfallablagerungen der ehemaligen Deponie Gösen

Veröffentlichung (ABl.)

18.06.2026

Vergabedatum

11.06.2026

Geschätzter Auftragswert

3,5 Mio. €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

13 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Eisenberg (07607) — DEG0J

Beschreibung

Das Landratsamt Saale-Holzland-Kreis(LRA SHK) beabsichtigt die ehemalige Deponie Gösen vonabgelagerten Abfällen, die negative Auswirkungen auf dieSchutzgüter Boden und Grundwasser haben, zu beräumenund die Abfälle fachgerecht zu entsorgen. Das ca. 68 000 m²grosse Grundstück liegt südöstlich von Gösen an der L 1071nach Eisenberg. Die Adresse lautet Dorfstr./Gösener Str.,Flur 2, Flurstück 160/2, Gemarkung Gösen. Das Grundstückist über einen Feldweg von der L 1071 kommend erreichbar.Um die Deponie befinden sich Wald- und Ackerflächen,sowie südöstlich die Autobahn A9.

CPV-Codes

45111000

Lose (1)

LOT-0001Entfernung und Entsorgung von Abfall-ablagerungen der ehemaligen DeponieGösen

Das Landratsamt Saale-Holzland-Kreis(LRA SHK) beabsichtigt die ehemalige Deponie Gösen vonabgelagerten Abfällen, die negative Auswirkungen auf dieSchutzgüter Boden und Grundwasser haben, zu beräumenund die Abfälle fachgerecht zu entsorgen. Das ca. 68 000 m²grosse Grundstück liegt südöstlich von Gösen an der L 1071nach Eisenberg. Die Adresse lautet Dorfstr./Gösener Str.,Flur 2, Flurstück 160/2, Gemarkung Gösen. Das Grundstückist über einen Feldweg von der L 1071 kommend erreichbar.Um die Deponie befinden sich Wald- und Ackerflächen, sowie südöstlich die Autobahn A9.

451110002026-06-222026-11-30

Zuschlagskriterien

Preis zu 100%

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt — Weimar

Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.