Tragwerksplanung Neubau Mensa an der Katholischen Grundschule
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Beschreibung
Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt die Leistungen für die Tragwerksplanung am Standort der Grundschule KGS in Wermelskirchen zu vergeben. Ziel ist es, dass in dem Mensaneubau Plätze für 80 Kinder zur gleichzeitigen Nutzung geschaffen werden. Alle Maßnahmen müssen bis zum 31. Dezember 2027 abgeschlossen sein, damit der Anspruch auf Fördermittel bestehen bleibt. Darüber hinaus werden aufgrund topographischer Verhältnisse L-Steine von ca. 2 Metern Höhe benötigt.
CPV-Codes
Lose (1)
Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt die Leistungen für die Tragwerksplanung am Standort der Grundschule KGS in Wermelskirchen zu vergeben. Ziel ist es, dass in dem Mensaneubau Plätze für 80 Kinder zur gleichzeitigen Nutzung geschaffen werden. Alle Maßnahmen müssen bis zum 31. Dezember 2027 abgeschlossen sein, damit der Anspruch auf Fördermittel bestehen bleibt. Darüber hinaus werden aufgrund topographischer Verhältnisse L-Steine von ca. 2 Metern Höhe benötigt.
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland (Spruchkörper Köln) — Köln
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verwiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit: 1.) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Rheinisch-Bergischer Kreis, Der Landrat Postanschrift: Postfach 200450 Ort: Bergisch-Gladbach Postleitzahl: 51462 Land: Deutschland Telefon: +49 2202 / 13-0